Welche Steuererklärung ist besser für Ehepaare (Frau selbstständig unter 17Tsd, Mann angestellt)?
Ich verzeifle langsam an dieser Aufgabe. Ich bin verheiratet und seit Juni 2016 selbständig mit einem Kleinunternehmen. Januar und Februar war ich in einem angestellten Verhältnis. Ab März bezog ich Arbeitslosengeld 1 und daraufhin 6Monate den Gründerzuschuss für KV.
Bisher habe ich mehr investiert (ca. 11.000,-€) als eingenommen (Einnahmen 2016 2.900,-€ aus der Selbständigkeit).
Mein Mann ist angestellt und verdiente im Jahr 2016 ca. 49.500€ Brutto im Monat. Er hat mich in meiner Selbständigkeit finaziell sehr unterstützt. Alleine meine Weiterbildungen, Reisekosten, Materialkosten belaufen sich auf ca. 11.000,-€
Ich weiß jetzt nicht ob sich evtl. eine Gemeinsame Steuererklärung mehr Lohnt?
Zählt das Arbeitslosengeld 1 + Gründerzuschuss als Einkommen?
Kann mein Mann die Ausgaben in seiner Steuererklärung anrechnen lassen? Er hat sie ja zum größten Teil finaziert?
Steuerhilfeverein nimmt keine selbstständigen auf. Und Steuerberater kann ich mir nicht leisten.
1 Antwort
Ich weiß jetzt nicht ob sich evtl. eine Gemeinsame Steuererklärung mehr Lohnt?
Wenn Deine Ausgaben so sind, wie Du es geschildert hast, so wirst Du einen Verlust erwirtschaftet haben und die gemeinsame Steuererklärung führt vermutlich zu einer Steuererstattung. Aber selbst wenn es nicht so wäre, kommt ihr günstiger weg, denn wenn Dein Ehemann 3.700,- brutto mtl. erzielt, müsste er, wenn er Steuerklasse 3 hat, bei 44.400,- im Jahr brutto, viel nachzahlen. Sollte er Steuerklasse 4 haben, würde es trotzdem zu einem günstigeren Ergebnis führen, wenn ihr zusammen veranlagt werdet.
Zählt das Arbeitslosengeld 1 + Gründerzuschuss als Einkommen?
ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der Gründerzuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Kann mein Mann die Ausgaben in seiner Steuererklärung anrechnen lassen? Er hat sie ja zum größten Teil finanziert?
Nein, ihm gehören ja auch nicht die Einkünfte, aber Du kannst sie abziehen, wodurch eben, wie oben schon genannt, vermutlich ein Verlust entsteht, der Euch gemeinsam nutzt.
Steuerhilfeverein nimmt keine selbstständigen auf. Und Steuerberater kann ich mir nicht leisten.
Keinen Steuerberater zu nehmen, könnte noch teurer werden. Wenn Die Lage so ist wie beschreiben, wird sich die Tätigkeit des StB locker aus dem Ergebnis finanzieren.
P.S.
Wenn Ihr die Steuererklärung selbst gemacht habt und Ihr Angst wegen der Kosten habt, könntest Du ja einfach nur Deine Einnahmen-Ausgabenüberschussrechnung und die Anlage "G" vom Berater machen lassen und die Einkommensteuererklärung wie bisher allein.
Aber wenn Dein Ehemann keine riesigen Punkte bei den Werbungskosten hat, dürfte sich das kaum auswirken, wenn der Berater alles macht.