Verlust des Fahrtenbuchs: Entfernungspauschale möglich?
Hallo,
evtl. kann mir jemand meine Frage beantworten:
Ich erhalte von meinem Arbeitgeber eine sog. "Car-Allowance", also mehr Bruttolohn, so dass damit alle meine Kosten für dienstliche Fahrten abgegolten sind. Ich führte und führe fleißig Fahrtenbuch, wobei der Löwenanteil dienstliche Fahrten zum Kunden sind. Fahrten ins Büro sind eher die Ausnahme.
Letztes Jahr bin ich in ein anderes Bundesland umgezogen und dabei ging mein Fahrtenbuch verloren - so dass ich die dienstlichen und privaten Fahrten nicht mehr nachweisen kann.
Deshalb möchte ich die Entfernungspauschale mit der Anzahl meiner Arbeitstage (228) wählen. Dadurch spare ich Vater Staat mind. €500,- Steuerrückerstattung, aber trotzdem meine Frage: Dürfte ich das, obwohl ich nicht 228 mal zum Arbeitsplatz gefahren bin, sondern zum Kunden?
Danke und Gruß Watilla
1 Antwort
Die Methode halte ich für zweifelhaft. Vorallem weil das ja irgendwie nicht passt, denn Du bist umgezogen, wodurch sich auch die Entfernung zum Arbeitsplatz geändert hat.
Bist Du genau am 31. 12. umgezogen? Nur dann können nämlich die Aufzeichnungen für das ganze Jahr verloren gegangen sein.
Sonst könnte man aus den Monaten für die Du das neue Fahrtenbuch geführt hast, auf das Jahr hochrechnen.
Auch durch die Auswertung des Terminplaners kann man diese Aufzeichnungen/Fahrten ziemlich genau nachvollziehen.