Muss der Grundstücksverkauf in der Steuererklärung angegeben werden?

1 Antwort

Zwischen dem Sohn und uns ist kein Geld geflossen, weder beim Kauf noch beim Verkauf

Andererseits ist er Eigentümer eines halben Grundstücks geworden. Ausgehend davon, dass die Eltern V und M das Grundstück bezahlt haben, ist dem Sohn S also dieses halbe Grundstück geschenkt worden.

Im Ergebnis haben wir eine GbR mit folgenden Beteiligten:

  • V 25%
  • M 25%
  • S 50%

Da der Verkauf gemeinschaftlich erfolgte (es dürfte wohl kaum eine "Rückschenkung" gegeben haben), ist der Veräußerungsgewinn in der Feststellungserklärung anzugeben. Außerdem wird in der Feststellungserklärung auch eine Aussage über die Beteiligungsverhältnisse getroffen (siehe oben).

Die so festgestellten Einkünfte werden den Beteiligten von Amts wegen zugerechnet. In der Einkommensteuererklärung wird der festgestellte oder noch festzustellende Betrag eingetragen. Auch wenn das unterbleibt, wird das Finanzamt den richtigen Betrag einsetzen.

So läuft es richtig. Zu der eigentlichen Frage:

Können wir in unserer Steuererklärung den gesamten Betrag für Kauf und
Verkauf angeben -wie es auch war- und somit die gesamte Steuer
(Spekulation) übernehmen?

Nein, man kann immer nur seine eigenen Einkünfte angeben, nicht die von anderen Personen. Wäre es so, ich würde allen Leuten, die ich kenne und die kein Einkommen haben (z.B. meine Kinder) einen Teil meiner Einkünfte erklären lassen.

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Was offenbleibt, ist, wie der S nun zu seinem Anteil am Veräußerungsgewinn kommt. Dies allerdings völlig unabhängig von dessen Versteuerung (das wäre also auch nach mehr als 10 Jahren dasselbe)

Angenommen, das Grundstück hat 100.000 gekostet und verkauft wurde es für 180.000. Das Darlehen soll 60.000 betragen. Nebengeräusche ignorieren wir mal.

Das Darlehen wird bezahlt, und es befinden sich noch 120.000 in der Kasse.
Dem Sohn stehen davon 40.000 zu (die Hälfte vom Veräußerungsgewinn 180.000 minus 100.000)


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PS.:
Es geht doch mit der Sachverhaltsdarstellung!

presseline 
Fragesteller
 06.07.2017, 14:59

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also kommen wir nicht drumrum, der Sohn muss die Angaben machen und Steuern zahlen. Da können wir nur diese übernehmen.

Das war meine erste Frage hier und ich dachte, es muss alles in das eine Feld geschrieben werden -Entschuldigung

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EnnoWarMal  06.07.2017, 15:13
@presseline

Alles gut.

Der Fehler war, den Sohn gleich mit aufzunehmen. Besser wäre es gewesen, das Grundstück allein (V und M) zu kaufen und bei erfolgreicher Bebauung dann dem Sohn zu schenken - mit Vorbehaltsnießbrauch.

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