Jobsuche in USA - Bewerbungskosten in D absetzbar?

3 Antworten

Nein, das geht nicht, weil die Einkünfte nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen, weil du am 1.1.2016 den neuen Job begonnen hast.

Würden die amerikanischen Einkünfte im Wegzugsjahr dem Progressionsvorbehalt unterliegen, würden die Bewerbungskosten den Progressionsvorbehalt mindern, so leider nicht.

Diese Kosten sind doch in keinem Zusammenhang mit Deinem Einkommen in Deutschland entstanden. Sie stehen doch in direktem Zusammenhang mit Deinen Einkünften in den USA.

Mal so am Rande gesagt: Du weißt schon,daß du dich nach amerikanischem Recht strafbar gemacht hast, wenn du dich ohne entsprechendes Visum bzw ohne vorhandene Arbeitserlaubnis vor Ort in den USA bewirbst ?
Die Praxis sieht aber so aus,daß man es eher schwer nachweisen kann, solange dich nicht irgendein potentieller Brötchengeber anschwärzt.