Steuererklärung bei Vollzeitstelle und kurzfristiger Beschäftigung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meiner Ansicht nach lohnt es sich für Dich nicht. denn es gilt tatsächlich:

"Nach § 40a Abs.1 EStG kann bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern die Lohnsteuer unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen mit einem Pauschsteuersatz von 25% erhoben werden, wenn

der Arbeitslohn täglich 72 € nicht übersteigt (gültig ab 01.01.2017; bis dahin waren es nur 68 €),

die Dauer der Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt und der Stundenlohn höchstens 12 € beträgt (§ 40a Abs.4 EStG)."

Quelle:  http://www.lohn-info.de/gering_kurzfristige_beschaeftigung.html

Vielen Dank für die Auszeichnung ;-))

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Hallo,

ich verstehe die Aussage des AG nicht, (betr. keine Steuererklärung) denn bei einer kurzfristigen Beschäftigung muss der Arbeitnehmer m.M. Lohnsteuer zahlen. Die Lohnsteuer die der Arbeitgeber vom Gehalt abziehen und an das Finanzamt abführen muss, beträgt bei einer tageweisen Beschäftigung ca.10 bis 30 % des Bruttolohns. 

Deshalb, einen Teil (evtl. sogar der gesamte Teil) der monatlich abgeführten Lohnsteuer kann aber durch eine Einkommensteuer Erklärung wieder vom Finanzamt zurückgeholt werden.

Oder sollst du " schwarz " arbeiten ? ;-) 

Das auf keinen Fall. Er hat ja auch Steuer-ID und alles angefordert.

Ist es aber nicht so, dass man auch bei kurzfristigen Beschäftigungen, wenn diese unter 410€ irgendwas sind, eine pauschale Versteuerung vornehmen kann und somit alles abgegolten ist und keine Erklärung vorgenommen werden muss?

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@Dubai12345

Ich möchte wie gesagt gern eine Steuererklärung vermeiden (nicht das abführen der Steuern aus der Tätigkeit), da ich fast nichts abzusetzen habe und eine Nachzahlung vermeiden möchte. Ich habe nicht einmal Fahrtkosten 😂

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@Gaenseliesel

Hm sieht also eher schlecht für mich aus. Wenn ich das richtig verstehe, würden 25% steuern anfallen. Ich habe eine Stundenlohn von 9€.

Wenn Man davon ausgeht, dass ich vielleicht 4 Tage dort arbeite mit 350€ oder so und dafür 25% abgehen oder es dann doch auf die Steuererklärung hinausläuft?

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@Dubai12345

Seit gefühlten Jahrtausenden ist es mir unerklärlich, warum "die Leute" keine Steuererklärung einreichen wollen.

Dabei sollten sie froh sein, dass sie das dürfen.

Bekommt doch jeder "normale" Arbeitnehmer etwas erstattet - und seinen es nur ein paar Euro.

Man muss z.B. nur 100,-- -€ an Kleinspenden angeben und schon gibt´s Geld zurück.

Warum dem Staat schenken ?!

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@Impact

Das Thema  " Steuern " ist eben für die meisten Steuerzahler immer noch "ein Buch mit sieben Siegel", vom gefühlten Arbeitsaufwand ganz zu schweigen. Lieber verzichten die Leute und " spenden " ihr Geld der Staatskasse. 

Ich als Autodidakt in diesem Milieu, kann diese Scheu, seine EstE selbst zu erarbeiten im Prinzip nachempfinden aber wozu gibt es Lohnsteuerhilfen/ Steuerberater, wenn man so gar nicht damit klar kommt ? 

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@Gaenseliesel

Du hast schon recht - ich habe diese Scheu bei anderen Dingen (Versicherung, Beihilfe usw.) - aber ich mach es dennoch (weil nix dabei ist).

Bei der ESt muss man nur seine Daten eintragen (jeder weiss wie er heisst und wo er wohnt) und die der Lohnbescheinigung eintragen - fertig.

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@Impact

....ok, das wäre dann aber nur die ganz abgespeckte Variante, wie etwa bei Dubai12345    

;-))

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Bis vor 2 Jahren hab ich auch noch die Steuererklärung gemacht.

Letztes Jahr lag ich trotz 1000€ Fahrkosten aber nur bei einer Erstattung von knapp 200€ und seit diesem Jahr habe ich keine Fahrkosten mehr.

Frei- und pauschbeträge habe ich bereits abgezogen, würde dieses Jahr beim überschlagen und Eintragung ins steuerprogramm jedoch auf eine Nachzahlung kommen.

Also entweder mache ich grundsätzlich etwas falsch, oder ich sollte es dieses Jahr lieber lassen ;)

Auf welcher Basis wird diese 2. Tätigkeit abgerechnet ?

Als Minijob kann der Arbeitgeber die Abgaben übernehmen.

Di Tätigkeit wird nicht als Minijob angemeldet, sondern tatsächlich als kurzfristige Beschäftigung.

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@Dubai12345

Ach ja, und da es sich nur um ein paar Tage handelt, wird auch das Gehalt unter 400 EUR bleiben. Keine Ahnung, warum man das Ganze nicht als Minijob anmeldet....

Die Arbeitgeberin meinte nur, bei einem so geringen Volumen müsste man keine Steuererklärung machen?

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