Wie soll ich mit Firmenaktien bei der Steuererklärung umgehen?

1 Antwort

1. JA, denn es ist ja ermäßigt besteuert worden, somit steht nichts falsches in der Lohnsteuerbescheinigung.

2. Es wird auch weiterhin genauso ermäßigt besteuert, wie schon vorher beim Lohnsteuerabzug.

Damit der geldwerte Vorteil der Gewährung von Mitarbeiteraktien ermäßigt besteuert werden (Fünftelregelung, § 34 EStG) sind Bedingungen zu erfüllen, aber dies muss vorgelegen haben, sonst wäre es nicht so vom Arbeitgeber vorgenommen worden.

Somit bleiben Dir diese Vorteile auch bei der Einkommensteuerveranlagung erhalten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986