Kann man die Kommissins-bzw. Provisionskosten und die Finanzierungskosten, die beim CFD-Handel anfallen, evtl. als Verlust in die Steuererklärung eintragen ?

1 Antwort

Für den Privatmensch sind die Finanzierungskosten mit dem Sparerpauschbetrag von € 801 abgegolten.

Die Kommissions- und Provisionskosten gehören zu den Anschaffungskosten bzw. mindern den Verkaufserlös.

  1. Zunächst vielen Dank für Deine Antwort.Muss aber nochmals nachfragen:Du schreibst.... gehören zu den Anschaffungskosten bzw. m i n d e r n  d e n  V e r k a u f s e r l ö s.Dann würde ein erzielter G e w i n n  doch gemindert?  was sich ja dann wiederum positiv auf die zu entrichtende Abschlagssteuer auswirkte - habe ich das jetzt richtig verstanden ? Bzw., wenn nur ein Verlust beim Verkauf angefallen ist - würde dieser Verlust durch diese Kosten dann erhöht ? Und könnte sich somit durch einen Verlustvortrag fürs nächste Jahr auch steuermindernd auswirken ?
  2. Auf einer Seite im Internet -www.forextotal.de - habe ich mittlerweile auch eine Aussage zum Thema gefunden - ist allerdings von Frühjahr 2014 -was meinst Du dazu ?  "Was die Bemessung des steuerpflichtigen Gewinns aus dem CFD-Handel betrifft, sind zudem  a l l e  Aufwendungen, die in einem direkten Zusammenhand mit der Transaktion stehen,  v o l l  abzugsfähig.Hierunter können Posten wie die  F i n a n z i e rungs-und  K o m m i s s i o n s k o s t e n  fallen".  Danke für Deinen nochmaligen Zeitaufwand und viel Glück für Deine eigenen Investitionen !
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