Haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen absetzen wenn man nicht Mieter oder Eigentümer ist?

2 Antworten

Entscheidend ist, dass dort Euer Haushalt ist. Ein Mietzahlungsnachweis ist nicht erforderlich.

Für alle Details hierzu liest bitte das BMF-Schreiben:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html

Zu den ansetzbaren Kosten bleibt der § 35a EStG im Gegensatz zum BMF-Schreiben etwas nebulös, da dort nur von Aufwendungen für Leistungen geschrieben wird. Das o.a. Schreiben ist aber inhaltlich sehr klar und in der Konsequenz ist ansetzbar "Alles außer Material".

Häufig wird in der Presse etc. fälschlicherweise auch von den Lohnkosten statt von den Arbeitskosten geschrieben, was gelegentlich zu Diskussionen mit den Rechnungsstellern führt(e). Interessanterweise sind auch Gerätemieten, Fahrzeugpauschalen und Entsorgungskosten ansetzbar. Letztere nur, sofern sie eine Nebenleistung des Handwerkers bzw. Dienstleisters sind und nicht, wenn sie von Dir direkt z. B. einem Entsorger (z. B. Containerdienst) in Auftrag gegeben werden.

Auch Teile der selbstgetragenen Mietnebenkosten (z. B. Schornsteinfeger, Gartenservice, Winterdienst) können angesetzt werden. Hierzu ist eine Vermieterbescheinigung nötig.

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Die Lohnkosten könnt Ihr trotzdem geltend machen.

Lohnkosten + Anfahrtspauschale + Umsatzsteuer

Das wäre ja super, denn die Lohnkosten sind hierbei ja immer das Teuere. Also ist es egal, dass wir sozusagen dort in dem Haus "mitwohnen" und nicht offiziell Mieter oder Eigentümer sind?

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@Ohulahan

So ist es.

Entscheidend ist allein, dass es Euer Haushalt ist, darauf kommt es an.

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