Haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen absetzen wenn man nicht Mieter oder Eigentümer ist?
Hallo zusammen,
grundsätzlich ist es ja möglich haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen als Meiter bzw. Eigentümer. Meine Frau und ich haben in den letzten Monaten unsere Wohnung fast komplett renoviert. Jedoch wohnen wir im Haus meiner Schwiegereltern und zahlen dort offiziell keine Miete.
Ist es uns dennoch möglich diese Kosten steuerlich geltend zu machen, da wir ja die Kosten auch getragen haben oder ist dies nur möglich wenn man faktisch Eigentümer ist bzw. offizieller Mieter?
Vielen Dank schonmal
2 Antworten

Entscheidend ist, dass dort Euer Haushalt ist. Ein Mietzahlungsnachweis ist nicht erforderlich.
Für alle Details hierzu liest bitte das BMF-Schreiben:

Zu den ansetzbaren Kosten bleibt der § 35a EStG im Gegensatz zum BMF-Schreiben etwas nebulös, da dort nur von Aufwendungen für Leistungen geschrieben wird. Das o.a. Schreiben ist aber inhaltlich sehr klar und in der Konsequenz ist ansetzbar "Alles außer Material".
Häufig wird in der Presse etc. fälschlicherweise auch von den Lohnkosten statt von den Arbeitskosten geschrieben, was gelegentlich zu Diskussionen mit den Rechnungsstellern führt(e). Interessanterweise sind auch Gerätemieten, Fahrzeugpauschalen und Entsorgungskosten ansetzbar. Letztere nur, sofern sie eine Nebenleistung des Handwerkers bzw. Dienstleisters sind und nicht, wenn sie von Dir direkt z. B. einem Entsorger (z. B. Containerdienst) in Auftrag gegeben werden.
Auch Teile der selbstgetragenen Mietnebenkosten (z. B. Schornsteinfeger, Gartenservice, Winterdienst) können angesetzt werden. Hierzu ist eine Vermieterbescheinigung nötig.

Die Lohnkosten könnt Ihr trotzdem geltend machen.
Lohnkosten + Anfahrtspauschale + Umsatzsteuer
Das wäre ja super, denn die Lohnkosten sind hierbei ja immer das Teuere. Also ist es egal, dass wir sozusagen dort in dem Haus "mitwohnen" und nicht offiziell Mieter oder Eigentümer sind?