Drittjob im Beschäftigungsverbot? - Lohnsteuerklasse 6 oder freie Mitarbeiterin?

Hallo ihr Lieben,

für mich stellt sich im Moment die Frage, ob ich noch einen 3. Job annehmen sollte bzw. darf.

Ich bin Gärtnerin und aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Hauptjob (da ich nun nicht mehr mit Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc. umgehen darf).

Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt.

Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?

Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.

Mit wachsender Familie, steigt natürlich auch der finazielle Bedarf, nun sieht es bei uns aber eher schlecht damit aus.

Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?

Ich habe auch etwas von Pauschalbesteuerung/Kopfsteuer gehört? Kann mir das jemand erklären?

Und wie sähe die Situation aus, wenn ich als Freie Mitarbeiterin angestellt werden würde?

Danke im voraus!

Liebe Grüße :)

Schwangerschaft, Steuererklärung, Steuern
ALG I und ESt-Erklärung

Ich bin irritiert. Im letzten Jahr wurde mein Arbeitsvertrag nach dem 31.07. nicht verlängert. Da ALG I eine Lohnersatzleistung ist, bin ich dieses Jahr verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben. Also versuche ich gerade zu verstehen, wo ich die relevanten Beträge eintrage.

Über den Hauptbetrag, also wieviel ALG I ich bekommen habe, habe ich einen Leistungsnachweis vom Arbeitsamt bekommen. Ich nehme an, dass dieser Betrag in Zeile 27 in der Anlage N kommt. Soweit ist das relativ einfach.

Nun lese ich ich aber an vielen Stellen, dass man auf ALG I keine Steuern zahlt. In meinem ALG I-Bescheid steht aber, dass vom Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale von 21% abgezogen wurde, und dann noch XXX EUR "für die Lohnsteuer, die im Jahr des Anspruchs entstand" + XXX EUR für den Solidaritätszuschlag. Daraus ergibt sich dann das tatsächliche Leistungsentgelt. So steht es auch im Berechnungsbeispiel für ALG I auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#BeispielzurBerechnungdesArbeitslosengeldes) - hier werden täglich 29,58 Lohnsteuer abgezogen.

Ich nehme an, dass das mit Steuerprogression zu tun hat und glaube auch, diesen Begriff zu verstehen, aber wo gebe ich jetzt in der ESt-Erklärung den Betrag an, der bei mir täglich von der ALG I abgezogen wurde?

Bitte sagt mir nicht, ich soll Elster verwenden oder irgendein Programm - ich bin auf einem Mac mit 10.6 und Java 6, da geht's leider nicht. Ich fülle die Formulare online aus und drucke sie nachher aus.

ALG II, Arbeitslosengeld, einkommensteuer, Steuererklärung
Finanzamt Auskunft Lebensunterhalt

Guten Tag,

eine Frage zum Thema Finanzamt und Steuern... die Situation:

mein Mann ist seit einigen Jahren als Finanzberater tätig. Vor fünf Jahren sind wir aus meiner ehemaligen Heimatstadt in sein Elternhaus gezogen, da nach dem Tod seines Vaters seine Mutter allein im Haus war (wir haben in dem Dreifamilienhaus eine Wohnung). Sie hat die Pflegestufe 2 und wir wollen ihr ermöglichen, bis zum Ende in ihrer Wohnung wohnen zu bleiben.

Nun ist es so, dass mein Mann die meisten seiner Kunden nach wie vor in der ca. 500 km entfernten Stadt betreut und dort sein Geld verdient. Da wir uns beide um seine Mutter kümmern, sind die Einnahmen in den letzten Jahren recht gering. Das Finanzamt fragte nun nach, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, also ob es weitere Einnahmen gibt.

Neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb meines Mannes haben wir dadurch, dass wir uns um die Mutter kümmern, regelmäßige Zuwendungen ihrerseits, da ich mich auch um den Haushalt kümmere, für sie einkaufe usw. Da wir im Elternhaus leben, haben wir andererseits sehr geringe Lebenshaltungskosten, da wir im Moment mietfrei wohnen. Darüber hinaus gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach und verdiene im Monat derzeit 400 Euro dazu. Zusätzlich noch mal etwa 600 Euro, die uns meine Schwiegermutter für die Pflege zukommen lässt. Einen Teil der Kosten bestreiten wir auch aus einer erhaltenen Schenkung. Meine Frage:

Muss ich all diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber bekanntgeben? Welche Auswirkungen hat das?

Welche hätte es ggf. wenn ich diese nicht komplett bekannt gebe, d.h. unsere Einnahmen eigentlich zu gering wären, um nachvollziehen zu können, dass wir davon leben können?

Für den ein oder anderen Tipp bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße, Jule.

Finanzamt, lebensunterhalt, Steuererklärung, Steuern
Angestellter im Außendienst (Steuererklärung, Werbungskosten, Fahrtenbuch)

Ich bin Angestellter im Außendienst. Jetzt habe ich eine Frage dazu, ob ich als Angestellter dazu verpflichtet bin ein Fahrtenbuch zu führen. Ich bekomme von meinem AG ca. 1000 € monatlich dafür, dass ich für Ihn im Außendienst unterwegs bin. Ich möchte beim Finanzamt ca. 25.000 gefahrene km als Werbungskosten ansetzen. Ich finde, dass das in diesem Verhältnis nicht viel ist. 7.500 € Werbungskosten möchte ich ansetzen und bekomme 12.000 € Fahrtkostenpauschale. ich habe mal gelesen, dass ein Finanzamt verlangen kann, dass bei sehr hohem Fahrtaufwand ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen ist. Andere Finanzämter akzeptieren eine Auflistung der getätigten Fahrten.

Ich fühle mich bei immer mehr auflagen wie ein Schwerverbrecher. Und ich möchte doch nur ein paar Euro für meine mit meinem privaten PKW gefahrenen km wieder bekommen.

Ich hoffe es kann mir einer helfen.

Ganz konkret wurde jetzt mein Fahrtenbuch abgelehnt, weil es keine privaten Fahrten ausweist. In 2008 und 2009 wurde es akzeptiert. Das für 2010 wurde Ende 2011 akzeptiert mit der mündlichen Aufforderung, dass ich ab 2012 auch die privaten Fahrten aufführen soll. Als ich jetzt 2011 abgegeben habe, wurde das Fahrtenbuch abgelehnt, weil die privaten Fahrten fehlen. Ich habe natürlich keinen Beweis für die mündliche Aussage. Was kann ich tun?

Steuererklärung, werbungskosten, Fahrtenbuch
Werkstudent und gleichzeitig Hiwi-Job.

Hallo allerseits,

erstmal: bitte habt Nachsicht mit mir, ich kenne mich in der Sache einfach gar nicht aus und würde mich gerne informieren.

Mein "Problem":

Ich bin Student im 5ten Semester und arbeite nebenbei als Werkstudent. Ich bin für 20h/Woche angestellt. Gleichzeitig habe ich noch einen Hiwi-Job bei mir an der Uni, bei dem ich auf 10h/Woche angestellt bin. Mit meinem Hiwi-Job komme ich nicht über 400 Euro und ich arbeite für den Hiwi-Job vorwiegend am Wochenende. Bei der Stelle als Werkstudent verdiene ich weitaus mehr als 400 Euro im Monat. Ich bin Steuerklasse 1 bei der Stelle als Werkstudent und Steuerklasse 6 bei der Hiwi-Stelle.

Meine Fragen diesbezüglich sind: _Wie sieht das aus mit Steuern zahlen? Macht das nicht direkt mein Arbeitgeber, da ich ja Lohnsteuer bzw. Steueridentifikationsnr. abgegeben habe oder muss ich mich selbst melden? _Wie verhält sich das mit der Sozialversicherung? _Muss ich in finanzieller Hinsicht auf noch etwas achten (drohende Abgaben oder Strafen)?

Wäre super, wenn ihr mir da ein paar Tips geben könntet. Falls sich das nämlich für mich nicht lohnen würde bzw. wenn ich mich da in eine missliche Lage reite am Ende des Jahres, wenn das Finanzamt viel Geld von mir will, dann kündige ich meinen Hiwi-Job...

Beste Grüße und tausend Dank für eure Antworten und Hilfe!

M

Student, Geld, Sozialversicherung, Steuererklärung, Steuern, Werkstudent, Abgaben, Strafe
Werbungskosten: Umzugskosten bei Wechsel mit Zwischenstopp

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage zur Geltendmachung von Umzugskosten.

Ich bin 2012 von zu Hause ausgezogen, weil ich meinen ersten Job angetreten hab. Zu diesem konnte ich nicht pendeln, weshalb ich einen Zweitwohnsitz in nächster Nähe zur Firma bezogen habe. Dafür kann ich als Werbungskosten (neben Reisekosten, etc.) nur die ermäßige Umzugskostenpauschale ansetzen (vorher kein eigener Haushalt bei den Eltern), soweit so gut.

Danach geht es 2013 weiter. Ich weiß jetzt schon, dass ich im August den letzten Monat arbeiten werde und ab Oktober ein Master-Studium in einer ganz anderen Stadt anfangen werde. Dies bedeutet, ich wohne im September 4 Wochen übergangsweise wieder zuhause und ziehe dann ab Oktober in die Studienstadt. Diesen würde ich gerne wieder als Nebenwohnsitz anmelden. Dieser Umzug ist grundsätzlich ja auch als Werbungskosten absetzbar. Deshalb die nächste Frage: 2. Wie wird dieser vierwöchige Übergang behandelt? Möglichkeit A: Es gibt 2 Umzüge, einen von Arbeitsort zu Eltern (praktisch Auflösung Wohnsitz) und danach einen von Eltern zu Studienort. Somit kann ich auch beide ansetzen in der Steuer. --> Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen! Möglichkeit B: Ich gebe den Umzug vom jetzigen Arbeitsort (eigener Hausshalt) zu Studienort (eigener Haushalt) an. Das wäre steuerlich von Vorteil für mich, aber ja eigentlich nicht korrekt, da ich dazwischen den vierwöchigen Aufenthalt zu Hause habe. --> Entspricht der gefühlten Realität, dass ich letzendlich mein ganzes Hab und Gut vom Arbeitsort zum Studienort bringen muss. Möglichkeit C: Ich gebe den Umzug vom Wohnort meiner Eltern zu Studienort an, da habe ich aber wohl wieder nur Anspruch auf die ermäßigte Pauschale (kein eigener Haushalt zuhause). --> Klingt nach dem streng korrekten Weg

Dazu kommt finanziell noch, dass die tatsächlich entstandenen Kosten sich je nach Fall ganz anders darstellen (Ansetzungen Entfernungen etc.)

Denke ich hier persönlich zu komplex? Was ist steuerrechtlich korrekt und somit ansetzbar? Langer Text, aber ich würde mich trotzdem über Kommentare freuen was hier angebracht ist. :) Hat das eigentlich Melderecht hiermit was zu tun? Meines Wissens hat das Melderecht erstmal nichts mit dem Einkommenssteuerrecht zu tun, kann allerdings als Indiz herangezogen werden.

Steuererklärung, Steuern, Umzugskosten, werbungskosten
Kleinunternehmer- Steuererklärung seit fast 3 Jahren nicht gemacht! Was nun?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen, da ich mich schon seit Tagen mit einer Frage beschäftige, die mir inzwischen wirklich Bauchschmerzen bereitet.

Neben meinem Studium bin ich seit Ende 2009 als Kleinunternehmer tätig. Seitdem habe ich jährlich immer etwa 10.000- 11.000 Euro verdient. (2009 etwas 3.000) Im Finanzamt sagte man mir damals für 2009 müsse ich keine Steuererklärung machen, weil es unmöglich ist, über den gesetzlichen Freibetrag zu kommen Nach meinem Umzug Anfang 2010 habe ich vergessen mich umzumelden.

Das ganze ist mir natürlich schon früher aufgefallen, aber ich konnte mich einfach nicht überwinden das ganze anzugehen. Jetzt habe ich fürchterliche Angst in einer riesen Blase zu leben, die platzen wird, sobald ich den Weg zum Einwohnermeldeamt oder Finanzamt unternehme. Ich habe viele Horrorstorys über Mahngebühren bzgl. der späten Ummeldung gelesen, ganz zu schweigen von dem, was mich bei dem Finanzamt erwarten wird.

Muss ich jetzt nachträglich für die Jahre Lohnsteuer und IHK Gebühren bezahlen?

Bin ich womöglich zwangsabgemeldet worden? Ich hatte einmal einen Anruf vom Finanzamt, wo mir ein Mann auf die MB sprach, dass er mich postalisch nicht mehr erreichen könnte. Ich habe mehrmals erfolglos zurückgerufen und auch eine Email geschrieben, was ich natürlich nicht beweisen kann.

Ich möchte das ganze nicht mehr weiter vor mir herschieben, um endlich wieder Stabilität zu erhalten und dieses schlimme Bauchweh loszuwerden. Habe aber auch riesen Angst vor Irren Nachzahlungen, die ich im Moment einfach nicht stemmen könnte.

Macht es Sinn zu einem Steuerberater zu gehen? Wird man im Einwohnermeldeamt wissen, dass ich solange nicht mehr an der Adresse wohne?- Informiert das Finanzamt die andere Behörde. Die Stadt(Düsseldorf) hat sich nicht verändert, nur eine andere Straße.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, momentan sehe ich alles nur noch wie einen großen Scherbenhaufen und weiß nicht, wie ich da rauskommen soll.

Vielen Dank im Voraus

Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern
Steuererklärung - Motorschaden und Wertverlust bei Wiederverkauf

Hallo,

ich möchte in meiner Steuererklärung den Wertverlust meines Autos durch einen Motorschaden auf dem Weg zur Arbeit geltend machen und benötige dazu ein paar Tipps und Erfahrungen.

Mein Auto hat auf dem Weg zur Arbeit einen Motorschaden erlitten, ist aber nicht liegen geblieben/abgeschleppt worden. Es handelt sich um einen undichten Injektor (Dieselmotor), deren Austausch/Reparatur zwischen mindestens 1000 bis über 2000 Euro gekostet hätte. Daher habe ich das Auto mit einem deutlich niedrigeren Verkaufspreis als „defekt“ privat verkauft. Jetzt die konkreten Fragen:

  • Wie sollte ich ggü. dem Finanzamt nachweisen, dass tatsächlich ein Schaden am Auto entstanden ist, der den Verkauf des Autos aus wirtschaftlichen Gründen („Totalschaden“) nötig machte? (reicht eine Schadensbeurteilung durch die Werkstatt, benötige ich schriftliche Kostenvoranschläge?)

  • Es handelt sich um ein altes (10 Jahre, 180 TKM) Auto – wie sollte ich da den Wertverlust des niedrigeren Verkaufspreises zu „normalerweise“ erzielten Verkaufserlösen für ähnliche Fahrzeuge angeben? Ich habe dazu Bewertungen eingeholt, die eine Differenz von ca. 1000 Euro zum Verkaufspreis ergeben.

  • Tatsächlich habe ich geplant, das Auto noch mehrere Jahre zu fahren – zwei Monate vor dem Schaden habe ich eine Anhängerkupplung einbauen lassen, die ich jetzt separat verkaufe – kann ich dort ebenfalls einen Verlust ausweisen wg. des deutlich niedrigeren Preises?

Vielen Dank im Voraus für Tipps und ähnliche Erfahrungen! Ich poste gerne meine Erfahrung nach der Steuererklärung hier im Forum.

Steuererklärung, Steuern, Wegeunfall
HILFE ! Steuerberater hat 7 Jahre Umsatzsteuer b. Differenzbesteuerung gekürzt!

Ein freundliches Hallo an Alle! Bin neu hier und hoffe sehr, jemand hat einen Tipp! Vielleicht ist so etwas schon einmal passiert???

Das Problem: von Oktober 2003 bis Juni 2011 hatte ich mit einem Geschäftspartner eine GbR im Gebrauchtwarenhandel - also An & Verkauf. Wir unterlagen der Differenzbesteuerung. Also auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf war die Umsatzsteuer zu entrichten. Über die ganzen Jahre wurde die Umsatzsteuer Voranmeldungen, sowie sämtliche Steuererklärungen durch das Steuerbüro gefertigt und von uns unterschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro funktionierte gut, wir hatten vollstes Vertrauen in deren Arbeit. Zumal unser Verständnis steuertechnisch gerade mal das Nötigste hergab. Dafür beauftragt und bezahlt man ja einen Steuerberater. Im Ergebnis einer Umsatzsteuersonderprüfung im Frühjahr 2011, * geprüft wurde2007!* stellte das FA fest, dass die Differenzbesteuerung falsch berechnet war. Im Grunde genommen kann man sagen, unser Steuerberater hat, OBWOHL ER DAS NIEMALS HÄTTE TUN DÜRFEN - nicht auf die volle Differenz die Umsatzsteuer berechnet, sondern nur auf 40 % ! Er hat versucht, nach bekannt werden, die Sache noch irgendwie zu retten und mit dem FA wohl einen "Deal" auszuhandeln. Das hat natürlich nicht funktioniert. Im Gegenteil, das FA hat eine Berichtigung der nachfolgenden Steuererklärungen verlangt und so wurde für die Jahre 2006 - 2010 eine saftige Nachzahlung von ca. 40000 € + Zinsen fällig. Hätten wir von der tatsächlichen Steuerhöhe gewusst, dann hätten wir das Geschäft schon nach Erhalt des 1. Steuerbescheides im Jahr 2005 geschlossen. Denn die Einnahmen haben immer gerade so zum Überleben gereicht, aber auf keinen Fall für Steuerzahlungen in dieser Höhe! Obwohl unser Steuerberater auch noch nach dem Desaster gemeint hat, wir sollten auf jeden Fall weitermachen, haben wir das Geschäft im Juni 2011 aufgegeben.

Nun ist die Situation so, dass das FA sein Geld bekommen hat (mein Geschäftspartner hat seine über einige Jahrzehnte gesparten Rücklagen dafür hergegeben.) Wir sind der festen Meinung, dass die entstandene Steuerschuld nun als Schadensersatz beim Steuerberater geltend zu machen ist. Denn bei gesetzlich richtiger Beratung und Berechnung wäre diese Summe ja NIEMALS aufgelaufen! Der nun damit beauftragte Anwalt meint allerdings, wir könnten " nur" den Verlust einklagen, welchen wir durch die Weiterführung des Gewerbes erlitten haben, statt die Selbstständigkeit aufzugeben und uns Arbeit zu suchen. Das kann doch aber nicht richtig sein ??? Der Steuerberater (seine Haftpfl.vers. hat Regulierung abgelehnt) hat doch den Schaden mit seiner Falschberechnung verursacht und nicht wir!

Wir drehen uns im Kreis und sind nun vollkommen ratlos, Kennt vielleicht jemand Urteile zu diesem Thema? Oder weiß jemand, wo man kostengünstig Hilfe zu diesem Thema bekommt ? Oder was wir noch tun können? Unsere finanziellen Mittel sind nahezu ausgeschöpft. Wir sind für jeden konstruktiven Tipp sehr dankbar!!!

Schadensersatz, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen - Steuererklärung/en?

Hallo liebe Alle,

ich bin im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen. Ich habe davor seit Januar (bis inkl. August, da ich noch Resturlaub konsumiert habe) in Österreich gearbeitet - zwar Steuerfrei, allerdings macht dennoch jeder in Österreich eine Steuererklärung, da sich im März mein Beschäftigungsausmaß geändert hat und somit auch die Sozialabgaben, etc.

Im Juli habe ich aber auch in Deutschland angefangen zu arbeiten - 400 Euro Job (mehr werde ich auch bis Jahresende nicht machen). Ich studiere weiterhin in Österreich (ich wohne an der D-Ö Grenze).

Wie ist das denn nun mit der Steuererklärung? In Österreich werde ich auf jeden Fall eine machen, aus oben genannten Gründen.

Muss ich da auch meine Einkünfte von Deutschland angeben, die ich nach der Zeit meines Umzugs erarbeitet habe? Muss ich auch in Deutschland eine Erklärung machen und die Ö. Einkünfte angeben, auch wenn ich nie mehr als 400 Euro verdient habe und als Aushilfe beschäftigt bin?

Ich hab schon versucht mich schlau zu machen - aber ich hab leider nichts gefunden. In Österreich wird einem ja die sogenannte Negativsteuer in Höhe von 132 Euro (oder sowas..) zurückerstattet, wenn man das ganze Jahr über keine Lohnsteuer zahlen musste (wäre in meinem Fall also ohnehin nur maximal aliquot, aber dennoch knapp 60 Euro..). In Deutschland gibts so etwas ja nicht, oder?

Sprich wer keine Steuer auf Einkommen zahlt, kann auch nichts zurückbekommen, selbst wenn ich mir während des Jahres einen Laptop zu Studienzwecken angeschafft habe, hat dies keinen Einfluss, oder?

Ich danke euch für eure Hilfe - leider kennt sich keiner meiner Bekannten damit aus, und Kontakt zu einem Steuerberater hab ich auch keinen (und ehrlich gesagt auch kein Geld derzeit...)

Liebe Grüße

deutschland, Österreich, Steuererklärung, umzug

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