Kann man Tintenpatrone als Freiberufler als Betriebsausgabe absetzen?

1 Antwort

Was für eine Pauschlae für Büromaterial für Freiberufler?

Es gibt für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Journalisten) eine Betriebausgabenpauschale. 

Eine Büromaterialpauschale kenne ich nicht, aber ich lerne gern dazu, auch wenn ich sen Job seit gestern 45 Jhre mache.

Natürlich sind die Ausgaben für Druckerpatronen eine abzugsfähige Betriebsausgabe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Gaenseliesel  02.04.2017, 21:23

wow......*seit gestern 45 Jahre im Job ?*

die Jahre der aktiven, beruflichen Tätigkeit sind somit gezählt.....zum Jubiläum 

H e r z l i c h e  G l ü c k w ü n s c h e  ! ! !  

   ;-))  

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wfwbinder  03.04.2017, 04:36
@Gaenseliesel

  wow......*seit gestern 45 Jahre im Job ?*

Danke für die Glückwünsche. 

Ganz streng genommen, ist es aber erst morgen soweit, denn der 01. 04. 1972 war Ostersamstag, damit begann meine Ausbildung mit 3 freien Tagen. :-)

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edtomtom88 
Fragesteller
 02.04.2017, 21:52

Anscheinend schon, da mein Steuerberater eine solche Pauschale bei meiner erster Steuererklärung gesetzt hatte. Das sollte wahrscheinlich den Werbungskosten entsprechen. 

Ich frage mich nur, ob ich Tintenpatrone noch ZUSÄTZLICH absetzten könnte/müsste.

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LittleArrow  03.04.2017, 00:26
@edtomtom88

Das sollte wahrscheinlich den Werbungskosten entsprechen. 

Sicherlich nicht, denn es gibt einen Unterschied zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben. Da Du offenbar den Steuerberater nicht mehr in Anspruch genommen hast, bliebt Dir dieser Unterschied verborgen.

Aber was sollte denn gegen den Versuch sprechen, den zusätzlichen Betrag von € 83 neben dem bisherigen Pauschbetrag (für anderes Büromaterial) anzusetzen? Allerdings scheint das eine wirklich teure Tintenpatrone zu sein;-)

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wfwbinder  03.04.2017, 04:33
@edtomtom88

   Anscheinend schon, da mein Steuerberater eine solche Pauschale bei meiner erster Steuererklärung gesetzt hatte. Das sollte wahrscheinlich den Werbungskosten entsprechen. 

Das ist der Punkt, es gibt bei den Werbungskosten einen Pauschalbetrag für Arbeitsmittel von 110,- Euro, den Arbeitnehmer einsetzen können. Dazu gibt es folgende Notiz:

Für Arbeitsmittel kann man eine Pauschale von 110 Euro pro Jahr ansetzen. Darunter fallen Büromaterial, Werkzeug, Berufsbekleidung, Büromöbel, PC, Fachliteratur. Falls die tatsächlichen Kosten für Arbeitsmittel höher sind, sollte man diese anhand von Belegen nachweisen und angeben. Die Pauschale kann dann natürlich nicht mehr abgezogen werden. – Quelle: http://www.mz-web.de/23339892 ©2017

Aber, wie schon geschrieben, es geht da um Werbungskosten, nicht um Betriebsausgaben und ausserdem ist ist der Betrag erschöpfend.

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