Steuererklärung - Fahrten direkt zum Kunden absetzbar?

3 Antworten

Das ist eine Dienstfahrt. 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer (also 90 Kilometer täglich* 30 Ct. 27,- Euro. Einzutragen in Zeile 50 der Anlage V.

Wenn Du über 8 Stunden von Daheim weg warst kannst Du zusätzlich 12,- Euro pro Tag als Verpflegungsmehraufwand geltend machen, in Zeile 52.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Tippfehler Anlage N

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Wenn Du in einem Angestelltenverhältnis angestellt bist, dann ist die Anlage N bei der EkSt-Erklärung der richtige Ort. Lohnen tut es sich in diesem Fall nur, wenn durch die Entfernungspauschale dann auch der Pauschbetrag überschritten wird.

Bist Du selbstständig für eine Firma tätig, dann gehören solche Aufwendungen zu den Geschäftsunkosten.

Was sind denn "GeschäftsUNkosten"? ;-)

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Zu den Möglichkeiten der Geltendmachung deiner Reisekosten haben wfwbinder und Snoopy155 ja schon umfangreich geantwortet.

ABER du gibst an: "mein Arbeitgeber hat hierfür keine Kosten übernommen."

Warum denn bitte schön das nicht?!?

Im Grunde hast du Anspruch auf die Erstattung der kompletten Fahrtkosten durch den AG. Es kann ja nicht sein, dass für ihn zum Kunden fährst und auf den Mehrkosten wartest, bis du dann mal deine Steuererklärung machst. Lass dich da bitte nicht über'n Tisch ziehen! ;-)