Ich habe meine heutige Ehefrau am 23.12.2016 geheiratet. Sie kommt aus der Ukraine und war mit einem Besuchervisum in Deutschland. Zusammenveranlagung möglich?

1 Antwort

Ja und nein (oder und es kommt darauf an. Da musst Du noch etwas tiefer "bohren":

Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und
nicht dauernd getrennt leben und bei denen diese Voraussetzungen zu
Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des
Veranlagungszeitraums eingetreten sind, können zwischen getrennter
Veranlagung (§ 26a EStG; » Getrennte Veranlagung) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) wählen; für den  Veranlagungszeitraum der Eheschließung können sie stattdessen die
besondere Veranlagung nach § 26c EStG wählen.

Quelle: https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/E/Ehegattengemeinschaft.html#D063107000002

Wie RichardSharpe gerade schrieb, gibt es § 26c seit 2013 nicht mehr. Zusammenveranlagung geht in dem Fall nur, wenn die Ehefrau 2016 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Hochzeit allein ist nicht hinreichend für die Begründung des Wohnsitzes.

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@Ernsterwin

Ich danke Euch beiden, dass Ihr auf die falsche und überholte Grundlage von smartsteuer.de hinweist.

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