Verpflegungsmehraufwand rückwirkend geltend machen: Welches Jahr wird als Grundlage für die Pauschale herangezogen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann würden alle ihre Steuererklärung so lange wie möglich hinauszögern, weil es z.B. regelmäßig höhere Grundfreibeträge gibt.

Natürlich gilt die Regelung aus dem Jahr, für das die Erklärung abgegeben wird.

Ok, Vielen Dank für die Info.

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bis 2014 wären es 6€ ab 8h ab 2014 sind es 12€ ab 8h

"Bis 2014" geht bis zum 31.12.2014 und "ab 2014" gilt ab 01.01.2014.  Schon Deine Vermutung ist nicht richtig formuliert. Es gilt die rechtliche Regelung für Dein Steuerjahr 2012, also € 6, und nicht was später mal kommt.

Da hab ich mich wohl vertippt. Es war natürlich bis 2013 bzw. 31.12.2013 gemeint.

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@LittleArrow

Ja, ist sie. Danke. 

-> es gilt das Steuerrecht von 2012

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