Verpflegungsmehraufwand rückwirkend geltend machen: Welches Jahr wird als Grundlage für die Pauschale herangezogen?
Hallo, ich habe im Dezember die Steuererkärung für 2012 abgegeben. Da diese "freiwilllig" war und ich damals Studiert habe, konnte ich einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Im Steuerbescheid wurde der Verpflegungsmehraufwand anerkannt, jedoch bekomme ich nur 6€ für jeden Tag ab 8h Abwesenheit.
Jetzt die Frage: welche Pauschale ist richtig? bis 2014 wären es 6€ ab 8h ab 2014 sind es 12€ ab 8h
Ich frag mich auch generell, wann gilt welches Gesetz? Vermutet hätte ich, dass immer die aktuelle Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung gilt. Ist das auch so?
2 Antworten
Dann würden alle ihre Steuererklärung so lange wie möglich hinauszögern, weil es z.B. regelmäßig höhere Grundfreibeträge gibt.
Natürlich gilt die Regelung aus dem Jahr, für das die Erklärung abgegeben wird.
bis 2014 wären es 6€ ab 8h ab 2014 sind es 12€ ab 8h
"Bis 2014" geht bis zum 31.12.2014 und "ab 2014" gilt ab 01.01.2014. Schon Deine Vermutung ist nicht richtig formuliert. Es gilt die rechtliche Regelung für Dein Steuerjahr 2012, also € 6, und nicht was später mal kommt.
Ja, ist sie. Danke.
-> es gilt das Steuerrecht von 2012
Da hab ich mich wohl vertippt. Es war natürlich bis 2013 bzw. 31.12.2013 gemeint.