In welcher Höhe kann ich die Kinderbetreuungskosten absetzen?
Ich habe gehört man kann die Kindergarten Kosten steuerlich absetzen. Wir zahlen zukünftig im Monat 120 Euro plus zusätzlich Essensgeld. Wie viel kann ich davon wieder zurück bekommen?
2 Antworten
Hallo,
grundsätzlich, die Rechnung über die Kosten der Kinderbetreuung muss per Überweisung bezahlt werden. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Die Kosten für Essensgeld werden leider nicht berücksichtigt. Also darauf achten, dass bei der Rechnung diese Kosten extra ausgewiesen sind.
Die gesamten ( hier 120,- € ) Betreuungskosten senken dein/euer zu versteuerndes Einkommen. Wieviel dies letztlich ausmacht kann ich dir nicht sagen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG:
- zwei Drittel der Aufwendungen*
- höchstens 4 000 Euro
- je Kind**
- Rechnung
- Zahlung per Überweisung
*Dienstleistungen zur Betreuung. Nicht: Aufwendungen für Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.
**zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörendes Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Wo eintragen?
-> Anlage Kind, Seite 3, Zeilen 67-69 (ungekürzter Betrag)
Ich hab gelesen, zwei Drittel bis max. 4.000,-€ können pro Jahr abgesetzt werden.