Steuerberater schafft die Steuererklärung nicht rechtzeitig - Hat das Konsequenzen?
Hallo, Mein Steuerberater hat für die Steuererkärung 2015 eine Fristverlängerung bis Ende Februar 2017 beim Finanzamt beantragt. Mündlich war eigentlich abgemacht, dass er diese ohne Fristverlängerung im Dezember abgibt. Im Dezember hat er kurz vor Weihnachten aber dann die Fristverlängerung abgeschickt, was mir dann auch egal war. Dann geben wir die Erklärung halt ein paar Monate später ab.
Nun teilt mir jetzt mein Steuerberater auf meiner Anfrage mit, dass er es wohl doch nicht bis zum Ende Februar schaffen wird. Er schätzt auf März.
Auf die Frage, was er machen wird, meinte er, dass er dem FA mitteilen wird, dass die Erklärung in Bearbeitung ist. Verspätungszuschläge sind auch möglich meinte er, wovon er aber nicht ausgeht.
Ich habe ihm die Steuerunterlagen schon im November gegeben. Wenn das FA jetzt einen Verspätungszuschlag erhebt, haftet mein StB dafür oder muss ich dafür aufkommen? Schließlich ist es seine Schuld, dass er die Erkärung nicht rechtzeitig hinbekommt.
1 Antwort
Hallo,
der Grundsatz lautet: Die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen durch Dritte (Steuerberater) entbindet einen selbst nicht von einer schuldhaften Nichteinhaltung. D.h. grds. zahlt man für die Fehler des Beraters.
Wurden Sie auf die zur Erstellung benötigten Belege hingewiesen und haben diese auch vollständig vorgelegt, kann ein Berater haftbar gemacht werden, wenn er trotz aller Unterlagen zu lange für die Erstellung und Abgabe gebraucht und dadurch Schäden (z.B. Verspätungs- und Säumniszuschläge) verursacht hat.
Es wird aber auch zu berücksichtigen sein, wann die Unterlagen zur Verfügung standen. Eine Abgabe von Unterlagen im November ist nämlich nicht gerade früh. Es gibt Berater, die z.B. Mandanten, welche Ihre Unterlagen erst nach Oktober abgeben, keine Erstellung zum Jahresende garantieren wollen.
Eine weniger schöne Lösung, welche ich teilweise schon von Finanzamtsmitarbeitern gehört habe, ist, die quasi unfertige Erklärung abzugeben/zu übermitteln und dann später berichtigte Erklärungen oder schlichte Änderungsanträge abzugeben.
MfG
-Valeskix