Kann man einen Steuerfreibetrag rückgängig machen?

1 Antwort

Ein Wechsel der ELStAM ist immer nur zum 1. des Folgemonats möglich, sprich du bist für 2017 zur Abgabe der ESt-Erklärung verpflichtet. Diese Pflichtveranlagung wird bei Eintragung der ELStAM vermerkt, sodass die Abgabe der Erklärung maschinell überwacht wird.

Aus welchem Grund willst du denn keine Erklärung abgeben?