Rechnungsstellung als Privatperson mit geringem Verdienst?

1 Antwort

1. Transkribieren ist kein Gewerbe, sondern freier Beruf. Muss aber als solcher beim Finanzamt gemeldet werden.

2. Da die Kunden/Auftraggeber Unternehmer sind, wäre es besser mit Umsatzsteuer zu arbeiten (Regelbesteuerung, kein Kleinunternehmer.

3. Die Größenordnung von 150,- Euro bezieht sich nur Auf den Ausweis der Umsatzsteuer. bis 150,-reicht die Angabe 19 % Umsatzsteuer enthalten, danach muss der Betrag ausgewiesen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das heißt, Umsatzsteuer ausweisen ist grundsätzlich "besser". Aber richtig falsch mache ich es auch nicht, wenn ich sie weglasse und mit § 19 Abs. 1 UStG begründe, dann auf meinen gestellten Rechnungen unter 150 Euro bleibe und weder Steuernummer noch Umsatzsteuer-ID angebe? Oder kann man das so auch nicht sagen?

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@thejen

Gehen tut das, aber es ist unvorteilhaft.

Wenn Du mit Umsatzsteuer arbeitest, ist es bares Geld für Dich.

Für die Plattform, die ja anscheinend Dein Auftraggeber ist und an deren Kunden weiter berechnet, ist es egal, ob Du denen 100,- euro berechnest, oder 119,- inkl. 19 % Umsatzsteuer.

Aber wenn Du mit Umsatzsteuer arbeitest, kannst Du aus Deinen Kosten, oder Investitionen selbst Vorsteuer abziehen.

Also das neue Notebook was 1.190,- kostet, wird für Dich durch den Vorsteuerabzug 190,- Euro billiger, weil Du die beim Finanzamt abziehen kannst.

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