Ich habe mit meiner Schwester mein Elternhaus geerbt. Sie möchte entweder ausgezahlt werden oder mich auszahlen. Wir wohnen beide dort. Kann sie das verlangen?

3 Antworten

Hier aus einer Antwort von wfwbinder vom 12.2.2016

4. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, kannst Du die Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung beantragen. Das kann für Dich, aber auch für die Schwester gut, oder schlecht laufen. Gut für Dich und schlecht für Schwester, wenn eine fremder Dritter sich interessiert und das Haus für einen Betrag übernimmt, den die Schwester nicht zahlen will (wobei sie ja 75 % der Summe die sie selbst bietet, zurück bekommt. Schlecht für Dich, wenn es keinen Bieter gibt.

sorry lieber wfwbinder, ging einfach schneller auf diese Weise. ;-) 

Sie kann dies natürlich verlangen. Damit wären bei Instandhaltung und Reparaturen keine gegenseitige Abstimmung mehr notwendig. Zu klären wäre aber wie das mit dem Wohnen wird - gibt es dann ein Mietverhältnis für die andere Partei oder denkt man da an ein Wohnrecht?

Sich einfach einmal mit einem Fachmann zusammensetzen und die unteschiedlichsten Modelle durchsprechen und durchrechnen. Kommt man zu keiner Übereinstimmung, dann bleibt noch immer der schlechteste Weg über die Erbauseinandersetzung per Zwangsversteigerung. 

gutoma:

Ihr Verlagen ist berechtigt.

Empfehlung: Einigt euch außergerichtlich über einen ausgewogenen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag, andernfalls bleibt jedem der Erben die Möglichkeit der Teilungsversteigerung; sie ist teuer und oftmals zeitaubend und dazu noch mit magerem Ergebnis.