Immobilienbewertung beim Anfangsvermögen bei der Scheidung

1 Antwort

Ich sehe das wie EnnoBecker, gleicher Eigentumsanteil, keine unterschiede.

Nehmen wir an, einer hat ein Anfangsvermögen (ohne Hausanteil ) von 100.000,- der andere 0,-.

Beide kaufen zusammen das Haus. Finanziert. Kp. 265.000 = Finanzierung

Anfangsvermögen A 100.000 + 132.500 -Restschulden 130.000,- = AV 102500,-

B nur den Hausanteil von 2.500,-

Ende der Ehe haus 400.000,- Restschulden 220.000,-= Endvermögen a) Hausanteil 90.000,- + 100.000,- = 190.000,- Zugewinn 87.500,-

B 90.000,- ZUgewinn 87.500,- Thema beendet.

Bewertung am Anfang mit dem Schätzwert 320.000,-

A 100.000,- + hausant. 160.000,- -130.000 = AV 130.000,-

B 160.000 -130.000,- = AV 30.000,-

Endvermögen

A 200.000 - 110.000 = 90.000 + 100.000 = EV 190.000,- = zugewinn 60.000,-

B 200.000 - 110.000 = 90.000 -AV 30.000 = Zugewinn 60.000,-

Du kannst den wert des Hauses und die Kreditbeträge die beide Aufnahmen ändern wie DU willst, es wird immer das gleiche rauskommen.

Nur wenn den Kaufpreis einer in bar hatte und nur der andere finanzierte, kann es sich ändern.