Elternwohnung soll verkauft werden, Vater dement im Pflegeheim - kann Willen nicht mehr kundtun. Reicht Unterschrift der Mutter oder ärztliches Gutachten?
Muss man in diesem Fall meinen Vater entmündigen bzw. unter Betreuung stellen und dieses ganze Prozedere durchlaufen, oder reicht in diesem Fall ein ärztliches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass mein Vater nicht mehr in der Lage ist, eine Unterschrift zu leisten. Vater ist schwer dement und körperlich sehr geschwächt, ist kaum ansprechbar.
Eltern stehen beide im Grundbuch. Meine Schwester hat eine Vorsorgevollmacht, die gilt aber nicht für Immobiliengeschäfte.
Was muss passieren, damit die Unterschrift meiner Mutter auf dem Kaufvertrag ausreicht ?
3 Antworten
Dein Vater benötigt für das Rechtsgeschäft wie für alle anderen einen Vormund.
Wenn ihr euch darüber bisher noch keien Gedanken gemacht hat, weil deine Mutter bisher einfach so alles für ihn gemacht hat, dann ist es jetzt an der Zeit, einen Vormund für ihn zu bestellen.
Siezt man sich neuerdings hier?
Der Hinweis ist sicher richtig! Ich bin kein Anwalt.
Wie hier schon mitgeteilt, muß Betreuung über den Vater beantragt werden. Dieses Erfordernis läßt sich auch nicht umgehen, denn der für Grundstücksgeschäfte zuständige Notar ist zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Es wäre höchst peinlich und für alle Beteiligten unangenehm, wenn im Notartermin dann lediglich Unterlagen gezückt werden die rechtlich ohne Bedeutung sind, nämlich irgendwelche ärztlichen Gutachten.
Gleichzeitig mit der Betreuung sollte die Zustimmung des Amtsgerichts zur Veräußerung der Wohnung beantragt werden. Einer solchen gesonderten Zustimmung bedarf es. Das Amtsgericht wird sich vermutlich aus diesem Anlaß ganz genau nach dem Grund des Verkaufs und nach dem geplanten Verbleib des Kaufpreises erkundigen.
In unserem Fall ist mein Vater geistig und körperlich nicht mehr in der Lage, etwas zu beantragen. Er kann weder eine Unterschrift leisten noch kann er verbal seinen Willen kundtun.
Was macht man in so einem Fall ?
Ich meine, es kommt ja auch vor, dass z. B. jemand nach einem Unfall lange Zeit im Koma liegt. Wer übernimmt dann die Betreuung ?
Jeder kann an das Amtsgericht einen Brief schreiben und um Eröffnung eines Betreuungsverfahrens bitten. Das Amtsgericht prüft dann von Amts wegen, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen und ernennt den Betreuer. Am besten schreibt die Schwester den Brief, fügt eine Kopie der Vorsorgevollmacht bei und regt an, sich selber als Betreuer einzusetzen.
Wie lange dauert durchschnittlich so ein Betreuungsverfahren ?
Wenn sich jetzt ein Interessent für die Wohnung meldet, wieviel Zeit geht dann in etwa noch ins Land, bis die Umschreibung im Grundbuch vollzogen werden kann ?
Man kann leider keine Durchschnittswerte angeben weil es auf die Auslastung des jeweiligen Amtsgerichts ankommt. Nur sollte man schon mit mindestens 2 bis 4 Wochen rechnen.
Nein, das reicht nicht - wenn die Whg beiden Elternteilen gemeinsam gehört. Für Ihren Vater muss eine Betreuung eingesetzt werden. Keine Panik- das hört sich oft schlimmer an als es ist. Es kommen oft auch Familienangehörige in Frage (zB Sie selbst)
Hier nur einer von vielen Links: http://www.pflegewiki.de/wiki/Betreuungsrecht
Vielleicht hat Ihr Vater auch eine Vollmacht erstellt - als er noch gesund war?
Meine Schwester hat eine Vorsorgevollmacht, die gilt aber nicht für Grundstücksgeschäfte. Wer entscheidet denn darüber, ob ich oder meine Schwester als Betreuer eingesetzt werden kann ?
Mein Vater kann dies ja nicht mehr entscheiden.
Ist die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet? Ansonsten zählt sie für Grundstücksgeschäfte ohnehin nicht.
Wenn keine Grundstücksgeschäfte genannt sind, reicht die selbst bei notarieller Beurkundung nicht.
Ich habe Ihnen hier einen Link rausgesucht - Sie können die Betreuung auch im Eilverfahren beantragen. Dazu sollten Sie ein ausführliches Attest des behandelnden Arztes beilegen.
Sie meinen sicherlich einen gesetzlichen Betreuer...... Googeln Sie bitte nach dem Unterschied zwischen Vormund und Betreuer.