Macht es Sinn eine Immobilien GmbH mit dem Vater zu gründen?
Hallo zusammen,
mein Vater besitzt schon einige Wohnimmobilien und ich selbst moechte auch in Zukunft in Wohnimmobilien investieren.
Nun meine ueberlegung..
Macht es Sinn mit meinem Vater zusammen eine Immobilien GmbH zu gruenden und weiter in immobilien zu investieren. Ergeben sich fuer uns beide steuerliche aber auch andere Vorteile? Oder hat jem noch eine bessere Idee oder Erfahrungen in anderen Gesellschaften?
Vielen Dank und liebe Gruesse im Voraus. ChabubChabub
3 Antworten
Ich sehe keinen Vorteil in einer Immobilien-GmbH.
Haftung? Bei Immobilienkrediten wird jede Bank auch persönliche Bürgschaften der Gesellschafter fordern.
Steuern: die Gewinne der GmbH können tatsächlich zum geringeren KSt-Satz thesauriert werden, aber wenn man mal ausschüttet, wird es teurer.
Verluste: Sollten mal durch Renovierungen Verluste entstehen kann man nur mit den Gewinnen der GmbH verrechnen, nicht mit den persönlichen Einkünften.
Wenn Ihr als GbR einen größeren Bestand an Immobilien habt, könnt Ihr ja auch die Kosten für die Verwaltung wie Büro, Telefon usw. steuerlich abziehen. Kein Problem.
Also mein Rat, gründet eine GbR und fertig.
@EnnoWarMal
Du bist der Perfektionist. Natürlich richtig, die GewSt hatte ich weggelassen, weil sie eben nicht anfällt.
Auf die Idee, das man so bl..sein könnte den Bestand GrdErwSt-pflichtig einzubringen, wäre ich nicht einmal gekommen.
Ja, Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, auf die jeder mal hereinfällt. Hier würde sie auf jeden Fall anfallen, was bei einer boßen Übertragung vom Vater auf den Sohn nicht der Fall wäre.
Aber auch Schenkungsteuer und Ertragsteuer sind hier zu beachten.
Bei der Ertragsteuer wäre das zum einen § 23 für den Vater, aber auch die Tatsache, dass nach der Einbringung oder Sacheinlage oder wie auch immer die Grundstücke in die GmbH kommen, diese auf ewig steuerverstrickt sind.
An welcher Stelle die Schenkung entseht, falls überhaupt, kann man erst sagen, wenn man weiß, wie das Ganze ablaufen soll. Die Aufnahme des Sohnes in die GmbH als Gesellschafter ohne Gegenleistung wäre jedenfalls eine.
Hier sollte man die Ausgangslage kennen und auch die gewünschte Schlusssituation, um irgendwas sagen zu können.
Ergänzend zu wfwbinder:
Wie sollen denn die Immobilien in die GmbH kommen? Habt ihr darüber schon mal nachgedacht?
Hier lauert eine größere Steuerfalle als im GmbH-Betrieb selbst.
Der Link erklärt eventuell ein wenig dazu:
Wahrscheinlich hast du das ja im Blick, aber trotzdem, nur nochmal der Deutlichkeit wegen:
Gewerbesteuer fällt nicht an (nur im ersten Jahr). Wegen der erweiterten Kürzung.
Umsatzsteuer ist bei Wohnungen auch kein Thema.