Grundbuch nicht lastenfrei bei Erwerb einer Eigentumswohnung?

4 Antworten

Vermutlich wird das Grundbuch erst mit Deiner Kaufpreiszahlung bereinigt, das ist zumindest in den Meisten fällen so.

Dazu gibt es zwei Methoden. 

1. Entweder durch ein Notaranderkonto, wo der Notar beauftragt wird aus Deinem dorthin gezahlten Kaufpreis zuerst das Grundbuch frei zu machen und den Restbetrag an den Verkäufer zu zahlen, oder 

2. dadurch, dass der Kaufpreis an die Bank des Verkäufers gezahlt wird und vorher vereinbart wird, dass Dir gegen die Zahlung die Löschungsbewilligung erteilt wird.Die Löschungskosten muss dann noch der Verkäufer zahlen.

Adiran:

Welche Art der Lastenfreistellung des Kaufobjekts letztendlich zum
Tagen kommt (Direktablösung durch den Verkäufer oder Ablösung der
Gläubigerforderung aus dem Kaufpreis über einen Vollzugsauftrag an
den Notar), du solltest  darauf achten, dass sämtliche mit der
Lastenfreistellung verbundenen Notar-Kosten vom Verkäufer 
(ungeachtet der gesamtschuldnerischen Kostenhaftung zu tragen sind.

Die Lasten aus einer Immobilien - Finanzierung werden in der Regel vom Grundstückseigentümer beim Grundbuchamt zur Löschung beantragt. 

Der Löschung wird die Bank selbstverständlich erst zustimmen wenn das Darlehen vollständig beglichen wurde und erteilt sodann eine Löschungsbewilligung. 

Wenn der Verkäufer die Formalitäten für die Löschung nicht schon vor dem Verkauf eingeleitet und erledigt hat gibts auch noch die von @wfwbinder genannten Möglichkeiten. 

Meist wird für die Bezahlung der Lasten der Kaufpreis verwendet. Deine Vormerkung kann aber trotzdem eingetragen werden.