Sohn verkauft Haus und schenkt dem Vater das Geld - fallen Steuern an und muss dies dem Finanzamt gemeldet werden?

2 Antworten

Michael:

Gemäß § 18 GrESt ist der Notar zur Anzeige von Kaufverträgen
an das Finanzamt verpflichtet.

Der Notar hat grundsätzlich mit der Vorlage des Kaufvertrags an das Grundbuchamt zu warten, bis die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt.

Der wohnberechtigte Vater hat gegen Erteilung der
Löschungsbewilligung Anspruch auf Wertersatz,  der ermittelt
wird nach  Mietwert, Lebenserwartung und Barwertfaktor.

Beispiel: Wohnung 90 qm, Mietwert 8 €/qm/mtl. = 8.640 p.a.,Alter 65, statistische Lebenserwartung 17,48 Jahre, Faktor 11,354

Verkaufserlös 175 000 ./. Wertersatz 98.100 € ./. Freibetrag 20
000, zu versteuern 56 900 €.

In welcher Weise du aus dem Verkaufserlös eine neue Bleibe für deinen Vater sicherst und letztendlich einen Rest dem Nachlass erhalten willst, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ich hielte es für sinnvoller, wenn Du von dem Erlös das von Deinem Vater gewünschte kleinere Haus kaufen würdest und ihm dort erneut ein Wohnrecht einräumst. Dies sollte vorher in einem Vertrag niedergelegt werden, damit die Einräumung des Wohnrechts nicht als eigenständige Schenkung bewertet wird.

Eine Schenkung an ein Elternteil wird nach meinem Dafürhalten in der Steuerklasse II nur mit einem Freibetrag von 20.000 begünstigt. Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html und folgender.

Danke für die schnelle Antwort ! Folgende Fragen habe ich aber noch:

1.Somit muss die Summe vom Hausverkauf auch definitiv auf meinem Konto gebucht werden, oder ? Wird die Summe auf das Konto von meinem Vater gebucht, wird es evtl durch das Finanzamt als Schenkung angesehen, oder irre ich mich ?

2. Sollte ich kein Interesse daran haben, meinem Vater ein kleineres Häuschen auf meinem Namen zu kaufen, gibt es anscheinend nur die Mglichkeit, das jetzige Haus auf meinem Vater wieder zu überschreiben, oder gibt es noch weitere Möglichkeiten ?

Gruß Michael

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@MichaelW

Über welches Konto das Geld fließt, halte ich für eine Nebensächlichkeit. Bei Eigentumsübergängen gibt es immer einen notariellen Vertrag und es gilt, was darin steht.

Zu 2: Das wäre zumindest eine günstigere Möglichkeit, weil das Haus mit Wohnrecht weniger wert ist, als nach einem Verzicht.

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