Ist ein Hausverkauf zulässig, auch wenn nicht erforderlich?

4 Antworten

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Hallo Feldblume,

du benötigst eine ausführliche Beratung von einer fachkundigen, unabhängigen Stelle z.B. Anwalt für Sozialrecht. Gern "verdonnern" Behörden Kinder zu Unterhaltszahlungen für Eltern. Sehr oft zu unrecht bzw zu ungerechtfertigter Höhe.

Zum einen hast Du Anspruch auf eine eigene Altersvorsorge bzw Rücklage. Ein sogenanntes Schonvermögen. 750,- € pro Lebensjahr.

Zur Berechnung des Selbstbehaltes kannst Du alles heranziehen und von Deiner Rente anziehen. Also auch Versicherungen, Instandhaltung fürs Haus, Betriebskosten/Grundsteuern usw. , Deine Gesundheitskosten und einiges mehr. Da gibt es einiges...... , Bildung von Rücklagen für neues Auto, Reparaturen usw.

An Dein selbstgenutztes  Haus (außer es ist eine Prachtvilla) kann keiner ran.....

Wenn Deine Zusatzrente wegfällt, dann mußt Du eine Neuberechnung verlangen.

Der Selbstbehalt von 1.800,-- € ist eine Richtschnur, kann aber durch obige Faktoren wesentlich höher liegen. Außerdem musst Du nur 50% des Bertrages über 1.800€ als Unterhalt zahlen.....

Um 900 € zu zahlen, müsstes Du mindestens 1800 € zuviel haben..... also mindestens Rentenzahlungen von 3600 €

Dies ist nur eine Ferndiagnose :-) Daher mein Tipp....lass Dich beraten.

Ich kann Deine Situation gut nachvollziehen, da bei mir der Fall ähnlich lag. Zum Schluß wurden aus 300 € glatte 20 Euro........

LG Sabine

Wer sollte Dich hindern Dein Eigentum zu veräußern und so Deine Liquidität zu verbessern?

wenn es sich um ein altes Haus handelt, gehe ich mal davon aus, dass Du es über 10 Jahre im Eigentum hast und somit auch keine Einkommensteuer auf einen eventuellen Gewinn anfällt.

Also kannst Du es machen. Kein Problem.

Hallo wfwbinder,

ich habe beim "Durchforschen" Deiner vielen Beratungen festgestellt, dass Du Dich sehr gut auskennst - insbesondere auch bei "Wohnrecht" - Angelegenheiten. Genau hier befindet sich mein Problem mit dem Haus, das ich verkaufen möchte. Dazu folgendes: in meinen Besitz durch Überlassung (von meinen Eltern) 1993, Vater bereits verstorben, Mutter lebt im Heim seit 2012 - 89 Jahre alt, ab Juli 2016 Barvermögen der Mutter aufgebraucht, Sozialamt ist inzwischen tätig (Bescheid steht noch aus - habe meine voraussichtliche "Zahlung" von ca. 900 € selbst errechnet. Monatl. Fehlbetrag lt. Heim 800 € (ohne Taschengeld). In der Überlassung wurde "Leibgeding" für das Wohnungs- und Mitbenützungsrecht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§1093 BGB) eingetragen - im Grundbuch somit ebenfalls. Ein Rückforderungsrecht wurde nicht eingetragen bzw. besteht somit nicht. Da ich das Haus nebst Garten u.a. wegen Unkosten usw. nicht mehr behalten will und kann und - wie bereits in meinem 1. Anschreiben erwähnt - ich froh bin, dass ich in unserer Gegend überhaupt einen Käufer gefunden habe, die wahrscheinlich einmalige Gelegenheit zum Verkauf nutzen möchte. Der Betreuer (Verwandter) wäre mit der Löschung des Wohnrechts aus dem Grundbuch einverstanden - da die Mutter nicht mehr nach Hause zurück kann aufgrund Demenz usw. (Pflegest.1). Einem notariellen Verzicht würde er unterstützen. Jetzt meine Frage: Was lauern für Gefahren für mich ? Das Sozialamt wird bestimmt da auch weitere Möglichkeiten sehen, mich noch mehr zu schädigen. Mit dem Verkäufer habe ich 40.000 € vereinbart - bis jetzt noch kein Vertrag - es sind noch Grundstücksabmessungen vorzunehmen, da mein Haus auf einem großen Grundstück mit der Verkaufsimmobilie steht. Ich weiss, dass ein Kauf mit dem Eintrag "Wohnrecht" unzumutbar ist und deshalb meine Fragen hinsichtlich der weiteren Probleme, die ich bekomme, sollte ich bei der Abwicklung des Verkaufes etwas wesentliches übersehen. Ich hoffe sehr, dass Du auch diesmal mir helfen kannst. Viele Grüsse und bis bald !

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wfwbinder hat sich zum Verkauf des Hauses geäußert.

Ich möchte  trotzdem etwas beitragen und zwar die Frage: Warum müssen Sie 900,00 € zur Pflege beitragen?  Weil Sie es so wollen und  Ihre Mutter keine Sozialhilfe beantragen will oder weil Ihnen jemand erzählt hat, dass Sie soviel zahlen müssen?

Der Eigenbehalt  liegt bei ca. 1.800,00 € netto, erst danach werden Sie wahrscheinlich zur Zahlung verpflichtet.

Du kannst und darfst das Haus nicht nur verkaufen, Du solltest es auch:

Wie Du selber ausführst, ist das Haus unbewohnt und bringt Dir keinen Ertrag. Trotzdem kostet der Unterhalt Geld. Geld, daß Du offenkundig nicht hast. Was willst Du also mit dem Haus?

Natürlich kann hier niemand beurteilen, ob 40 TEUR ein angemesser Kaufpreis sind. Ich nehme aber an, daß Du den Markt erkundet hast und Dir eine Meinung darüber bilden konntest was angemessen ist. Wenn ich mit dieser Vermutung richtig liege, dann solltest Du die Chance unbedingt nutzen um den Mühlstein um Deinen Hals loszuwerden.

....angemessener Kaufpreis....

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