Möchte geerbtes Haus an Neffen verkaufen. Fällt Steuer an?

3 Antworten

1. Für Dich auf den Verkauf keine Einkommensteuer, weil der 10 Jahreszeitraum (Haltedauer der Erblasserin wird mitgezählt) vergangen ist.

2. Beim Neffen Grunderwerbsteuer.

3. Wenn der Zeitwert der Rente unter dem Wert des Grundstücks ist, könnte eine gemischte Schenkung vorliegen und Schenkungssteuer fällig werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nach 10 Jahren ist keine Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte mehr zu zahlen. Bei einem Erbe zählt die Besitzzeit des Erblassers mit dazu. Insofern ist also nichts zu befürchten.


Für Dich fällt aufgrund der über 10-jährigen Haltefrist durch Deine Frau beim Verkauf keine Einkommensteuer (Spekulationsteuer) anfallen.

Für den Neffen könnte je nach Geringfügigkeit der "Renten-Basis" Schenkungsteuer anfallen. Grunderwerbsteuer müßte man noch prüfen.