Ich möchte nur den Anbau eines Hauses kaufen, wie gehe ich hier vor?

4 Antworten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten.

1. das Grundstück wird aufgeteilt. Realteilung mit Vermessung. Es entsteht eine neue Einheit.

2. nehmen wir an (nur um einfache Zahlen zu haben) jede Wohneinheit hat 100 qm. Dann kaufst Du das Sondereigentum an der Wohneinheit Bungalow, Nr. 3 des Aufteilungsplans (der ist notwendig, durch ihn entsteht eine Eigentumswohnung) verbunden mit 1/3 ideellen Anteil am Grundstück. Damit bleibt das Grundstück eines und man hat nur einen Ateil angesägten Grund und Boden.

Ich sehe schon, gar nicht so einfach ... :-)

Im besten Fall wäre sicherlich eine Vermessung des Grundstückes und Teilung. Dann ist alles ordentlich getrennt, oder ?

Das Problem ist auch, dass der Verkäufer nicht so recht weiß - wie er sich den Preis für den Anbau errechnen soll. Haben Sie hierzu noch eine Idee ?

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@Pfeffermuehle

1. Es kommt auf das Grundstück an. Ist es so teilbar, dass die neue Einheit "Anbaubungalow" eine eigene Zufahrt hat? Man hat diese Art der Aufteilung (ideeler Anteile von 333/1000) bei allen Eigentumswohnungen.

2. Zum Preis kann ich nichts sagen, ich kenne die Einheit nicht.Normaler Weise würde ich sagen, eine Einheit ohne Reparaturstau kostet wohl um die 20-25 Nettojahresmieten. Also für 500,- netto kal zu vermieten, sind 120.000,- bis 150.000,- Euro.

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@wfwbinder

Vielen Dank schonmal für die ausführliche Antwort. Ja, das Grundstück hat eine eigene Zufahrt, auch Kanal etc wurde separat gelegt. Lediglich der Stromzähler ist im Haupthaus und muss verlegt werden. Das mit dem ideellen Anteil habe ich nicht ganz verstanden. Also vermessen, teilen und verkaufen - oder ?

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@Pfeffermuehle

Vermessen und teilen bedeutet, es gibt ein eigenes Katasterblatt auf dem die Grenzsteine verzeichnet sind und man kann genau sehen, wo die Grenze ist. Mit Zaun ziehen, oder Hecke.

Ideeller Anteil bedeutet, die Eigentümer der Wohnungen haben jeder einen Anteil am Ganzen, der aber nicht durch Grenzen definiert ist. So wie bei Wohnanlagen, ein Gebäude mit 20 Wohnungen auf 5 Etagen, da kann man nicht für jede Wohnung einen eigenen Grundstückanteil vermessen. da gehört dann (gleiche Größe der Wohnungen mal vorausgesetzt) jeden 50/1000 vom Gesamtgrundstück, aber eben als ideeller Anteil.

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Pfeffermühle:

Du trägst dich mit dem Gedanken, den Bungalow zu kaufen.

Der Neuvermessung und Bildung eines seperaten Flurstücks ist vorteilhafter als die Bildung von Wohnungseigentum. Hierbei ist allerdings Voraussetzung, dass das Grundstück groß genug ist und einer behördlichen Genehmigung zur Teilung in zwei Flurstücke nichts im Wege steht.

Die Wertfindung ist das geringste Probem. Hier hilft ein Immobilienwertschätzer  oder auch Architekt.

Etwas komplizierte wird es, wenn beide Bauwerke (ZweiFH und Bungalow) nur e i n e n Anschluss haben für Wasser, Kanal, Gas, Elektrizität, Kabel und nur über e i n e n Geh- und Fahrweg zu erreichen sind. Dann müssten nämlich Grunddiestbarkeiten bestellt und im Grundbuch gesichert werden. Der Notar klärt auf.

Sollte das Grundstück mit Grundpfandrechten belastet sein, wäre auch zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen der/die Gläubiger „dein“ Flursück aus der Pfandhaft entlassen. Schliesslich möchtest du doch hypothekenfrei erwerben.

Das Grundstück müsste wenn noch nicht geschehen geteilt werden. Was dabei zu beachten ist hier zum nachlesen. 

Grundstück teilen - welche Schritte sind notwendig? 

http://www.hausgarten.net/haus/bauen/grundstueck/grundstueck-teilen-notwendige-schritte.html      

Darf ich noch etwas nachträglich fragen ? Die Verkäufer sind unsicher bez. des Verkaufspreises. Da durch die Grundstücksteilung und die dadurch entstehenden Kosten Ihnen nicht klar ist, was Sie verlangen wollen. Es sind ältere Leutchen, die mit dem Thema etwas überfordert sind aber verkaufen wollen. Würde hier ein Gutachten im Vorfeld helfen ? Oder lieber gleich einen Sachverständigen ? Oder beides ?

Danke nochmal vorab ...

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@Pfeffermuehle

Pfeffermuehle:

Sachverständige nennt man auch Gutachter. Es ist eine natürliche Person mit überdurchschnittlicher fachlicher Exertise auf einem bestimmten Gebiet; hier der Ermittlung des aktuellen Verkaufswerts der Immobilie.

Er beantwortet auch Fragen, die die Vermessung und erforderliche Grunddienstbarkeiten betreffen. Deshalb solltest du bei der Ortsbesichtigung durch den Gutachter zugegen sein.

Das Gutachten ist nicht nur eine zuverlässige Hilfe für die Kaufpreisfindung sondern auch für eine Beleihung. Der Auftrag der Eigentümer an den Gutachter lautet deshalb: „Wertgutachten zur Ermittlung des Verkaufswerts und für Beleihungszwecke“.

Angesichts der unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten des Gutachtens (zwei unterschriebene Ausfertigungen anfordern) könntest du dich auch an den Kosten beteiligen.

Die Kostenfrage klärst man besten v o r der Auftragserteilung. Für die Kosten der Vermessung des Grundstücks ist der Landvermesser zuständig.

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Hallo

Ich würde einfach mal mit dem Eigentümer reden. Wenn der es nicht weiß, kannst du ja immernoch bei einem Notar nachfragen. Möchtest du nur das Haus oder auch das Grundstück, vielleicht sind es schon verschiedene Flurnummern.

Mit freundlichen Grüßen

Maria67