Erbbaugrundstück und Erbschaft der Immobilie

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Wikki:

Als Inhalt des Erbbaurechts kann auch vereinbart werden, dass der Erbbauberechtigte (Anm. du als Erbe des Erbbaurechts) zur Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf (§ 5 des Erbbaurechtsgesetzes - ErbbauRG).

Mit dieser Veräußerungsbeschränkung sollen zweckwidrige Veräusserungen bzw. an unzuverlässige Erwerber verhindert werden.

Empfehlung: Lass das Erbbaugrundbuch prüfen oder schau im Erbbaurechtsvertrag nach, ob eine solche Beschränkung besteht.

Wurde eine solche Vereinbarung getroffen, ist eine Veräußerung unwirksam, solange nicht der Eigentümer die erforderliche Zustimmung erteilt hat (§ 6 (1) ErbbauRG.)

Du kannst auch beim Grundbuchamt unter Vorlage des Erbscheins für wenige Euro die Erteilung einer einfachen Erbbau-Grundbuch-Blatt-Abschrift beantragen.

Schon mal in den Vertrag geguckt?

Warum denn gleich die einfachste Lösung empfehlen? ;-) :-)

DH.

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