Grunderwerbsteuer bei Übertrag an die Ex-Schwiegereltern?

1 Antwort

Nein, die Grunderwerbsteuer fällt nicht wegen einer Scheidungsvereinbarung nicht an, sondern weil das Grunderwerbsteuergesetz für Übertragungen an Ehegatten und an Ex-Ehegatten eine entsprechende Steuerbefreiung vorsieht, § 3 Nr. 4 und 5 GrErwStG.

Erwirbt jemand anders, kann diese Befreiungsvorschrift ja nicht greifen. Grunderwerbsteuerfrei wäre nur die Übertragung des Ex-Ehegatten an dessen Eltern, Nummer 6.

http://www.buzer.de/s1.htm?a=3&g=grestg

Danke, dann hab ich das richtig verstanden und war schon auf dem richtigen Weg!

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