Hauskauf - wer zahlt die Auswärtsgebühr des Notars?

3 Antworten

Ist alles eine Frage der Vereinbarung. Wenn allerdings die Notarkosten vom Käufer zu tragen sind und diesem der Gesundheitszustand der Verkäuferin bekannt war, werden die Kosten bei ihm hängen bleiben.

Üblich ist, dass der Käufer die Notargebühren zahlt.

Gesetzlich haften tun beide.

Wenn ich eine Immobilie von Jemanden kaufe, der sich nciht bewegen kann, dann sollte es klar sein, dass ich dieses Problem zumindest ansprechen muss.

Entweder ist will das Haus, dann werde ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen, auf der anderen Siete kann ich mir auch kaum vorstellen, dass Jemand so einen vertrag für 150,- Euro + Steuer platzen läßt.

Nur wenn Du den Vertrag mit dem Inhalt "die Kosten dieses Vertrags und seiner Durchführung trägt der Käufer," unterschrieben hast, ist die Sache klar.

Nordi:

Die Tätigkeit des Notars wird auf Verlangen eines Beteiligten außerhalb der Geschäftsstelle des Notars vorgenommen; die Zusatzgebühr für jede angefangene Stunde der Abwesenheit, beträgt 50 € (Kostenverzeichnis Nr. 26002 GNotKG).

Die im Altenwohnheim wohnende Verkäuferin hat "verlangt" und du hast die Kosten vertraglich übernommen und du bist somit Kostenschuldner und haftest.

Berichtigung: Die Zusatzgebühr fällt für jede angefangene h a l b e Stunde der Abwesenheit an.

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Berichtigung: Die Zusatzgebühr fällt für jede angefangene h a l b e Stunde der Abwesenheit an.

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Berichtigung: Die Zusatzgebühr fällt für jede angefangene h a l b e Stunde der Abwesenheit an.

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