Wann liegt ein berechtigtes Interesse für die Grundbucheinsicht vor?
Meinem Großvater wurde 1959 von den "DDR-Behörden" durch Enteignung das "Bodenreformland" weggenommen. Ich habe gelesen, dass die damalige DDR oft diese Änderung nicht im Grundbuch eingetragen hat. Nun möchte ich wissen, ob mein Großvater noch im Grundbuch eingetragen ist als Eigentümer. Habe ich ein Recht, auf Grund meines berechtigten Interesses, Einsicht ins Grundbuch zu nehmen ? Vielen Dank für die tatkräftige Hilfe.
Mit besten Grüßen
Bernd
1 Antwort
Wenn bzw. ob da überhaupt noch Rechte von „Neubauern“ oder dessen Erben bestehen würde ich einen Anwalt beauftragen. Das sogenannte „Bodenreformland“ wurde nach Gründung der DDR den tatsächlichen früheren Eigentümern durch Enteignung, Flucht und Vertreibung entzogen und den sogenannten sozialistischen Neubauern zur Nutzung und landwirtschaftlichen Bearbeitung unentgeltlich oder einem geringen „Kaufpreis“ überlassen. In sehr vielen Fällen wurden frühere Enteignungen nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten gemäß Einigungsvertrag durch die Treuhand rückabgewickelt. Weshalb Ihrem Großvater das zuvor enteignete Bodenreformland nach zehn Jahren (1949 - 1959) wieder genommen (entzogen) wurde wäre zu recherchieren. Da die DDR den Grund und Boden ganz sicher nicht an den ehemaligen Eigentümer zurück übereignete, können Sie davon ausgehen das ein neuer „linientreuer Eigentümer“ gefunden wurde.