Wie kommen wir erwachsenen Kinder als Erben aus der gesamtschuldnerischen Haftung aus einem bestehenden Darlehensvertrag raus?

4 Antworten

Die Bank wird die Kinder vermutlich nur dann aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen, wenn der heutige Wert der Immobilie größer als die Restschuld ist.

Letztlich würden ja bei seinem Tod und dem Erbantritt durch die Kinder die Verbindlichkeiten wiederum auf diese übergehen. Da sie aber das Erbe bei Verbindlichkeiten > Immobilienwert ausschlagen können, ist die Befreiung von der gesamtschuldnerischen Haftung für die Bank nicht interessant, bzw. verbietet sich.

Fazit ist dann wohl auch, dass eine Änderung der gesamtschuldnerischen Haftung unnötig ist, wenn die Immoblie einen Wert > Restverbindlichkeit hat.

Der Wert der Immobilie ist heute dank Boom mehr wert als die Restschuld. Aber wer weiß schon was in zehn oder zwanzig Jahren ist. Dann hat mein Vater weiterhin seine Raten gezahlt aber leider nicht bedeutsam getilgt. Wenn gerade eine Immobilienkrise ist, stehen wir Kinder mit einem Darlehensvertrag dar.

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@Jens12

Das ist aber Spekulation. Im Moment geht man von weiter steigenden Immoblienpreisen aus, wobei der Standort natürlich eine maßgebliche Rolle spielt.

Man sollte nicht immer den worst case im Kopf haben.

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Jens:

Versetzt dich einen Moment in die Lage der Risikoträgers. Die Bank hat infolge Erbgang für "die nicht unerhebliche Restschuld" gleich zwei (bonitätsstarke) Gesamtschuldner hinzugewonnen. Diese haben nicht  ausgeschlagen, sie  möchten weiterhin Miteigentümer bleiben, für die erhebliche Restschuld jedoch nicht persönlichen haften!

Hat sich der Immobilienwert seit Darlehensbegung wesentllich erhöht?  Hat sich das Beleihungrisiko aufgrund des getilgten Darlehensteils erheblich verringert? Gibt es überhaupt eine (bonitätsstarke) Person, die im Zuge eines Schuldnerwechsels an eure Stelle treten würde?

Vermutlich begründet die Bank ihre Absage wie folgt:

"Solange die Zahlungssverpflichtungen und die Darlehensbedingungen eingehalten werden, besteht bankseits keine Veranlassung, in ihr persönliches Vermögen zu vollstrecken."

Mittlerweile habe ich "gelernt", ..."

Warum kam für Euch Kinder keine Erbausschlagung in Frage? Dafür ist es nun aber zu spät.


Vielleicht weil sie das jetzt erst gelernt haben?

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@gammonwarmal

Leider genau so. Wir haben und leider nicht zu dem Thema Fristen schlau gemacht und waren einfach mit den anderen Themen beschäftigt .

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Hallo. Das Darlehen ist vermutlich auch aus 1998, oder? Ggf. würde ich mal mit der Bank sprechen, eine Anschlussfinanzierung machen (zu dann vermutlich besseren aktuellen Konditionen). Die Bank wird das Darlehen (auf Grund der voraussichtlichen Lebenserwartung des Vaters) aber wahrscheinlich nicht allein mit dem Vater als alleinigem Schuldner machen - kann man aber denke ich individuell regeln und ggf. auch eine Deckelung des Rückgriffs auf die Schuldner (ggf. mit Bürgschaft) hinbekommen. Viel Glück!

Danke erst einmal für den Hinweis. Was würde den die Deckelung bedeuten?

Am liebsten wäre uns natürlich gewesen, sie hätten ein Berliner Testament gehabt und sich gegenseitig als Erben eingetragen, dann wären wir jetzt nicht in dem Schlamassel und wir als Kinder müssten erst über das Erbe diskutieren, wenn beide verstorben sind. Da dies nicht ist, hängen wir Kinder jetzt gänzlich in dem Darlehensvertrag drin und müssen den Vater ggf. überzeugen zu verkaufen , um sauber aus dem Darlehensvertrag herauszukommen.

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