Muss ich bei Hausverkauf die sogenannte Spekulationssteuer bezahlen wenn mir meine Frau die Hälfte einer "geschenkten" Immobilie übertragen hat?

1 Antwort

Vor der Spekulationssteuer seid Ihr beide nicht betroffen, denn die gibt es nicht.

Ein Verkauf könnte als privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG der Einkommensteuer unterliegen.

Aber auch das trifft bei Euch beiden nicht zu, denn jeder, auch Du, hat das Grundstück unentgeltlich übertragen bekommen.

Somit für keinen von Euch beiden ein steurpflichtiges Veräußerungsgeschäft.

Aber wozu die Übertragung auf Dich, wenn sowieso nun verkauft werden soll. War das ein privates Stützungsprogramm für Notare?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank für die Antwort, die uns doch sehr hilft.

Wir hatten zunächst vor, die Immobilie zu vermieten, dies ist aber mit so umfangreichen Renovierungen verbunden, dass unser Budget dafür nicht ausreicht.

Die Übertragung auf uns beide war deswegen, da meine Frau sonst durch die Vermietung zu einer privaten Krankenversicherungszahlung gerutscht wäre und damit aus der Familienversicherung gefallen wäre.

Wir können also nun die Immobilie veräußern, ohne dass einer von uns beiden dieses Veräußerungsgeschäft nun mit einer Versteuerung des Veräußerungsgewinns rechnen muß, so verstehe ich die Antwort.

Nochmals vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

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@rosch41

Genauso ist es. Keine Steuer auf einen Veräußerungsgewinn.

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