Finanzierung gesamtschuldnerisch Mutter und Tochter: bei Tod der Mutter, wie verhält es sich mit Erbe?

3 Antworten

Nach der gesetzlichen Erbfolge würdet ihr beide Eure Mutter beerben.

Also Du würdest 1/4 bekommen und Deine Schwester auch. Jeder somit auch 1/4 der Schulden. Damit muss die Schwester auch 1/4 der Raten zahlen, aber wenn Du allein in der Immobilie wohnst, müsstest Du sie entschädigen.

Aus meiner Sicht wäre es das beste, wenn ihr mit der Schwester einen Erbvertrag macht. Da würden auch Deine 40.000,- EK festgehalten und für den Erbfall könnte die Übertragung der Immobilie auf Dich gegen eine Barentschädigung für die Schwester vereinbart werden.

Offenbar hast Du die Tagespresse in letzter Zeit nicht verfolgt. Die Richtlinien über die Kreditvergabe sind dramatisch verschärft worden. In dem Lebensalter das Deine Mutter erreicht hat, bekommt die keinen Kredit mehr.

Und wenn doch: Die Abzahlung der Schulden geht nach dem Anteil am Erbe. Im Zweifel wird die Bank sich an Dich halten und Du mußt sehen, wie Du intern mit Deiner Schwester den Ausgleich zustande bekommst.


Woher kennst Du die Kredirichtlinien der Bank ? Bei guten Sicherheiten, geregeltem Einkommen, vielleicht auch abtretbarer Lebensversicherung, Gesamtschuldnerschaft etc. muss das kein Problem sein.

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@Privatier59

Und das ist nur einer von vielen Beiträgen. Allgemein beklagt wird, daß ältere Kunden nur noch wenig Chancen haben einen Baukredit zu bekommen. Insbesondere müssen sie nämlich altersmäßig in der Lage sein, den Kredit bis zum Lebensende zurück führen zu können.

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Aber geht meine Grundschuld aus der Finanzierung nicht vor dem Erbe vor? Ich dachte, dass ich als Gesamtschuldner des Kredits alleine weiter zahlen muss, aber meine Schwester ihren vollen Erbanteil fordern kann? Oder hab ich da einen Denkfehler?