Muss ich Spekulationssteuer trotz 2 Jahren Eigennutzung der Immobilie bezahlen?

3 Antworten

Hallo,

Ich habe ebenfalls eine Frage zur Spekulationssteuer.

Ich erkläre es euch kurz. Am 24.07.2013 hab ich mir ein Haus gekauft (notarieller Kaufvertrag) Bis zum 26.03.2014 hab ich das Haus renoviert. Ab dem 27.03.2014 hab ich mich umgemeldet und natürlich gleich eingezogen. Jetzt habe ich vor, das Haus zu verkaufen (irgendwann im Mai 2015) Bis zum heutigen Tag wurde nichts vermietet. Meine Frau und ich haben das Haus nur privat genutzt.

Fällt bei meinem Beispiel eine Spekulationssteuer an, wenn ich das Haus mit Gewinn verkaufe? Bitte um Antworten. Danke vielmals.

Sezgo  04.01.2015, 12:26

Mich irritiert dieser Satz. --->

......oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Da wird ja gesagt, dass die Immobilie nicht gleich verkauft werden kann.???? Sondern man eine bestimmte Zeit darin wohnen muss?

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Die Gesetzeslage hat sich seit 2010 nicht geändert.

Die Antworten haben weiter Gültigkeit.

Für Deine Zusatzfrage:

Spekulationssteuer gibt es nicht.

Dein Gewinn, wenn Du einen erzielst, ist Einkommensteuerfrei, weil Du direkt nach der Renovierung eingezogen bist und bis zum Verkauf darin wohnen wirst.

Alles OK, keine Einkommensteuer zu zahlen (auf den Veräußerungsgewinn).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Sezgo  04.01.2015, 22:38

Mich irritiert dieser Satz. --->......oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Da wird ja gesagt, dass die Immobilie nicht gleich verkauft werden darf ohne Steuern abzugeben.???? Gibt es einen bestimmten Zeitraum dafür?

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wfwbinder  06.01.2015, 20:01
@Sezgo

Das gilt doch für Dich gar nciht, weil die erste Alternative gilt:

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden

Nur wenn das nicht gilt, dann gilt das mit den 2 Jahren

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Sezgo  06.01.2015, 21:32
@wfwbinder

Ich stehe gerade voll auf dem Schlauch :)))) Erkläre es mir bitte in einfachen Worten :) Danke dir Vielmals

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...auch mich irritiert der satz "im jahr der veräusserung und den beiden vorhergehenden jahren" - man hört mal dies mal das....

heisst 31.12.10 gekauft - 2011 drin gewohnt - 1.1.12 verkauft würde reichen? also die "angeschnittenen" kalenderjahre ausreichend oder sind es 3x 365 tage?