Nebenverdienst durch Kunst - Steuer?

Hallo! Mein Mann möchte in Zukunft kreativ neben seinem Hauptberuf Hobbymäßig wieder tätig werden durch Malerei und ggf auch Bilder als freiberuflicher Künstler verkaufen. Dazu habe ich steuerrechtlich eine Frage.

Beispiel:

Angenommen mein Mann würde für 800€ Farben, Leinwände, Pinsel etc. kaufen und würde nun Bilder im Wert von 1000€ in einem Jahr verkaufen. Dann wäre er doch unter der 600€ Freigrenze, da sein Gewinn ja nur 200€ beträgt. Müssten oder sollten wir das dennoch in der Steuererklärung angegeben?

Im Netz fand ich dies:

"Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern."

Der Gewinn wäre wie in meinem Beispiel bereits gesagt in dem Jahr X 200€ und somit Steuerfrei, richtig? Theoretisch stehen dann ja zuhause noch fertige Bilder, aber die werden ja nicht berücksichtigt, da nicht verkauft. Sollte er in Jahr Y nur 300€ Ausgaben haben für Farbe und Co. Allerdings für 1000€ Bilder verkaufen, dann wäre er bei einem Gewinn von 700€ und es muss dementsprechend angegeben werden.

Ist das alles soweit richtig von mir verstanden? Gerade bei der Steuer will man ja keinen Fehler machen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus :)

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht
Fehler in Ausfüllhilfe Elster EÜR Zeile 84? Fahrten mit privatem KFZ zu Kunden oder Lieferanten Auto 30 oder 35 cent?

Hallo liebe Forenmitglieder,

Mir ist bei der Ausfüllhifle von Elster für die Eür folgendes aufgefallen

Es geht sich nur um Reisekosten d.h. Fahrt zum Kunden, Abholung von Ware etc.. (Kein Weg zur ersten Tätigkeitsstätte oder wegen doppelter Haushaltsführung)

Die kommen in der EÜR doch in Zeile 84

Wenn man sich die Ausfüllhinweise zur EÜR2021 anschaut.

Dort dann auf Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (Zeilen 81 bis 86) klickt.

Und man sich anschaust was man in Zeile 84 eintragen soll dann steht dort folgendes.

ELSTER - Hilfe

Da steht folgendes:

Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)

Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer und mit 0,35 Euro für jeden weiteren vollen Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.

Laut Rechtslage müsste da aber meiner Meinung nach eigentlich nur folgendes stehen ohne den Teil der oben fett unterstrichen ist:

Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)

Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.

Wenn man die Fahrtkosten welche in Zeile 84 kommen in WisoSteuersparbuch2022 eingibt werden diese auch nur mit 0,30€ berechnet.

Ich habe mir die Gesetze und alle Änderungen angeschaut und kann nicht verstehen dass das in den Ausfüllhinweisen vom Finanzamt richtig sein soll

Gibt es da einen Unterschied bei Arbeitnehmern und Selbständigen?

Vielen Dank schonmal und frohe Ostertage.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Betriebsausgaben, Fahrtkosten
Gemieteten Desktop PC von der Steuer absetzen möglich?

Hallo zusammen,

ich betreibe einen kleinen Youtube Kanal der monatlich um die 100€ abwirft durch AdSense / Werbeeinnahmen. Ich habe dafür ein Nebengewerbe mit der Kleinunternehmensregelung angemeldet.

Um meine Videos zu schneiden benötige ich natürlich einen PC und Videosoftware.

Da mein alter PC langsam aber sicher den Geist aufgibt und schon seit Monaten an seine absoluten Grenzen stößt beim Videoschnitt, wäre eine neue Anschaffung für mich sinnvoll.

Ich liebäugle mit dem neuen Mac Studio von Apple.

Dieser kostet in der Standard Konfiguration, welche mir absolut reichen würde 2299€.

Kann ich diesen von der Steuer absetzen, wenn ich ihn mir die nächsten Wochen zulege?

Wenn ja wie viel kann ich vom Kaufbetrag geltend machen?

Er wird ca. zu 70% für die selbstständige Tätigkeit benutzt und 30% für private Sachen.

Um diesen PC handelt es sich -> https://www.cyberport.de/apple-und-zubehoer/apple-mac-studio/apple/pdp/1002-002/apple-mac-studio-2022-m1-max-32-512gb-10c-cpu-24c-gpu-mjmv3d-a.html

Jetzt hab ich bei Cyberport gesehen, dass ich den auch für 3 Jahre mieten kann, was mir finanziell tatsächlich lieber wäre.

Ist es möglich diese Miete von der Steuer abzusetzen oder geht das nur bei vollständigem Kauf?

Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten!

Liebe Grüße

Andi

Absetzen, Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, kosten, PC, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Gewinn, Verlust
Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?

Hallo zusammen,

vorab – ich bin kein Steuerberater o.ä. und helfe meiner Mutter nur bei diesem Problem. Die Steuererklärungen wurden ohne Steuerberater abgegeben da das kein Problem darstellte – nur den folgenden Sachverhalt ordnungsgemäß zu lösen jetzt eben schon…

folgendes Problem: Meine Mutter ist selbstständig mit einem Kleingewerbe (Reinigungsfirma). 2020 war ihr Umsatz einmalig über 17500 €. Da hat sie wohl nicht richtig aufgepasst. In 2021 hat sie dann trotzdem alle Rechnungen OHNE MwST ausgestellt da Sie es nicht bemerkt hat. Jedoch müsste Sie hier ja alle mit MwSt ausstellen. Die Rechnungen wurden auch schon alle bezahlt.

Da Sie hauptsächlich Geschäftskunden hat und auch mit diesen gesprochen hat, ist eine Nachzahlung der Steuer kein Problem… Nur wie mache ich das korrekt?!

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

1)     Wie gehe ich korrekt vor?

a.      Zuerst Korrekturrechnung der alten Rechnung ohne Steuer?

b.      Dann eine neue Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus dem aktuellen Jahr mit Steuer?

c.      Oder nur eine neue Rechnung über die Steuer?

2)     Ist es dann praktikabel dem Kunden mitzuteilen, dass er nur die Differenz noch überweisen muss? Also die 19 % Steuer oder wie händelt man dies?

3) Muss ich das Finanzamt informieren über meine Korrekturen?

Ich bin über jede hilfreiche Antwort froh.

Danke vorab 😊

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Job und Studium gleichzeitig in EST angeben?

Hallo zusammen,

ich sitze an der Steuererklärung für 2021 und habe zwei wahrscheinlich banale Fragen, zu denen ich trotz langer google Recherche einfach keine passenden Antworten finden mag. Dazu erstmal die Darstellung des Falls:

Ich war im gesamten Zeitraum des Jahres 2021 als Master-Student eingeschrieben. Gleichzeitig habe ich in 04/2021 einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob begonnen. Bei diesem komme ich auf ein Jahresbrutto von 13 000€ und ca. 1 000€ Lohnsteuer. Aus den Vorjahren existiert ein festgestellter Verlustvortrag von etwa 6000€. Zusätzlich habe ich in 10/2021 eine kostspielige Weiterbildung begonnen.

Frage 1: Wie gebe ich beides bzw. alle drei getrennt voneinander in der Steuererklärung an? Klingt blöd, aber ich habe ja bspw. für alle drei Dinge unterschiedliche Fahrtkosten und kann diese schlecht als unterschiedliche Tätigkeitsstätten zuordnen. Bei allen dreien gibt es Ausgaben, aber nur beim Job Einnahmen..

Frage 2: Auch beim Verlustvortrag blicke ich immer noch nicht durch - dieser wird nach allem, was ich recherchiert habe, von den Einkünften abgezogen (also blieben 7000€ zu versteuernde Einkünfte über?). Wenn meine Ausgaben in 2021 jetzt die 7000€ übersteigen, lässt sich dann ein neuer Verlustvortrag feststellen? Und bekomme ich dann gleichzeitig Lohnsteuer wieder?

Vielen Dank im Voraus für alles Tipps!

Studium, Steuererklärung
Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

Bild zu Frage
einkommensteuer, Finanzamt, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Wie die Wertermittlung vom Airdrop für die Steuererklärung erfassen?

Hallo liebe Gemeinde,

wer das BMF kennt weiß wie unübersichtlich die Lage zum Thema Airdrop und staking ist. Ein endgültiges Schreiben soll angeblich dieses Jahr nun kommen.

Ich habe im letzten Dezember einen Airdrop an $VPAD erhalten. Nun ist mein Problem, dass ich nicht weiß, ob der Airdrop Steuerfrei ist oder nicht.

Die Höhe der Tokenmenge beim Airdrop ist von der Aktivität auf social Media abhängig gewesen. Hier stellt sich die Frage ob Anschaffungskosten bestanden oder nicht. Da wir aktiv seien sollten war dies doch nicht unentgeltlich oder irr ich mich? Viele aus der Community sind nämlich der Meinung das der Airdrop Steuerfrei ist.

Und FALLS der Airdrop Steuerpflichtig ist, wie sieht die Gewinnermittlung aus. Laut BMF soll man den Kurspreis zum "Zeitpunkt der Verteilung" angeben. Das Problem hierbei ist, dass am 20.12 die Menge die man erhält auf dem Dashboard zunächst zu sehen war man aber noch nicht auf seine Wallet übertragen konnte. Dabei gab es noch keine Exchange mit einem Preis. Es war lediglich bekannt, dass der Startpreis 0,04$ beträgt.

Am 22.12 war der Token auf exchanges erhältlich und sofort bei ca. 1-5 $... gleichzeitig konnte man seinen Airdrop auf seine Wallet übertragen.

Ich habe den Token erst eine Woche Später auf meine Wallet übertragen, da war der Token bei 1$.

Hier gibt es nun die Problematik mit der Definition. Ist mit dem Zeitpunkt der Verteilung der Tag gemeint an dem die Tokens auf meinem Dashboard zu SEHEN waren und ich sie verbindlich erhalten werde bzw. sie indirekt in meinem Besitz lagen aber noch nicht übertragbar waren. Oder der als ich die Tokens auf meine Wallet übertragen habe. Reminder: Bei Aktienerben zählt für die Erbschaftssteuer der Kurs am Tag des todes des Erlassers auch wenn man zu dem Zeitpunkt keinen Zugriff auf die Aktien hat.

Und noch ein kleiner Hinweis falls es relevant ist für meinen Fall: Bin seit 07/21 Einzelunternehmer(Kleinunternehmer§19) aber mit minimalen Profiten (vor dem Airdrop).

Danke für die die sich Mühe machen Übersicht in diesem Komplizierten Fall zu schaffen :)

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, cryptowährung, Kryptowährung
Zinsen eines Studienkredits während der Karenzphase in der Steuererklärung angeben?

​Hallo,

ich nutze die Wiso Steuersoftware für meine Steuererklärung, komme jedoch bei dem Punkt der Zinsen meines KFW Studienkredits nicht weiter. Ich habe vorletztes Jahr mein Studium beendet und letztes Jahr zu arbeiten begonnen. Während des Studiums hatte ich einen Studienkredit über die KFW. Im letzten Jahr befand ich mich dort noch in der Karenzphase, habe also weiterhin Zinsen jeden Monat gezahlt ohne den Kredit bereits zu tilgen. Ich habe nun gelesen, dass ich diese Zinsen in der Steuererklärung angeben kann. Leider finde ich immer nur Szenarien, die Studenten, bzw. in Form eines Verlustvortrags betreffen. Bei mir ist die Situation nun jedoch so, dass das Studium bereits abgeschlossen ist (dieses war die Erstausbildung) und ich einer einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehe, jedoch noch weiterhin Zinsen für den Studienkredit zahle. Nun frage ich mich, wo ich diese angeben kann: bei den Werbungskosten, da es die Zinsen im Rahmen der Erstausbildung angefallen sind? Oder bei den Sonderausgaben, da das Studium bereits abgeschlossen ist?

Wenn ich es bei den Werbungskosten angeben muss, gebe ich es dann bei den Fortbildungskosten als vorweggenomme Werbungskosten, als Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis oder als Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug (da ich bereits im Job arbeite) an?

Wenn ich es bei den Sonderausgaben angebe, dann vermutlich unter Ausbildungskosten?! Gebe ich dann den Zeitraum des gesamten Studiums an? Dieser befindet sich ja in der Vergangenheit. Kann es dadurch zu Problemen kommen oder reicht es wenn ich sowas schreibe wie "fortlaufende Zinsen des Studienkredits während der Karenzphase"?

Ich hoffe mir kann hier jemand, freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus!

Steuererklärung, Steuern, Zinsen, Studienkredit
Keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit angemeldet, wie verhalte ich mich korrekt?

Hallo Zusammen, danke vorab!

Ich hatte 2018-2020 als engagierter Musiker von Coverbands Einkommen, aber ich hatte mich nicht als Freiberufler oder Selbständiger beim Finanzamt angemeldet, weil ich naiverweise nicht wusste, dass ich das muss. Ich habe euch mal alle Einkünfte kurzer Hand aufgeführt, für maximale Transparenz.

Da ich Student war, hatte ich keinen Druck die Steuererklärung abzugeben. Nun will / muss ich die Jahre erklären und weiß nicht, wie ich vorgehen soll.

Da ich in versch. Threads unterschiedliches gelesen habe, hätte ich gern eure Meinung zu folgenden Fragen:

1)     Soll ich meine freiberufler / selbständige Einkünfte direkt in der EÜR und Anlage S erklären, ohne zusätzliche Hinweise an das Finanzamt?

2)     Da ich weder mit der Band (GbR) noch mit den freiberuflichen Tätigkeiten über den Freibetrag (2400€), bin ich dafür ohnehin nicht steuerbefreit?

3)     Wenn eure Devise ist „den richtigen Weg zu gehen“, wie ich schon häufiger in anderen Beiträgen gelesen habe, - was ist damit gemeint? Rechtsberatung, Geständnis beim Finanzamt?

Das Finanzamt erkennt Cover-Musiker wohl nicht immer als Freiberufler an, deswegen habe ich auch immer „Ständerständiger“ dazugeschrieben.

Ich bin sehr dankbar für jeden konstruktiven Hinweis, danke für die große Hilfe!

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Finanzamt, Freiberufler, selbstständig, Steuererklärung, Steuern

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