Kamera (nur Gehäuse) als GWG?

2 Antworten

Die Eiheitlichkeit eines Wirtschaftsgutes, was einer selbständigen Nutzbarkeit geeignet sein muss (Computer + Tastatur + Maus + Bildschirm + Drucker) stellt einen Fotografen, der für die professionelle Tätigkeit 2 Kameragehäuse, diverse Objektive, diverse Speicherkarten, Stativ, usw. hat, wirklich vor besondere Aufgaben, oder besser deren Steuerberater.

Wenn es streng nach den Abschreibungsregeln geht, müsste man Einheiten bilden, 1 Gehäuse + 50 mm, + 90 mm = Portraiteinheit, 1 Gehäuse + zoom + 500 mm = Sporteinheit.

Ich sage ganz ehrlich, diese Aufgabe überlasse ich dem Finanzamt, wenn die Mal prüfen.

Die erste Einheit wird nach den Regeln (siehe oben) abgeschrieben, alles was dazu kommt als GWG behandelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beschreib doch mal die selbständige Nutzbarkeit des Gehäuses.

Wenn es ein Ausstellungsstück ist oder ein Türstopper, dann vrstehe ich es auch ohne weitere Beschreibung.