Doppelte Haushaltsführung in der Freistellung?

2 Antworten

Die Kosten für die Wohnung sind noch für die Zeit der Kündigungsfrist (für die Wohnung) abzugsfähig.

Die Fahrtkosten natürlich nur für tatsächliche Fahrten, z. B. wegen Wohnungsauflösung, Nachmieter suchen usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meiner Ansicht nach sind sie möglicherweise auch noch darüber hinaus abzugsfähig. Nämlich wenn der Vertrag eine punktgenaue Kündigung nicht vorsieht.

Veranlassungsprinzip.

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Hallo,

Ich denke NEIN ! Abzugsfähig sind Ausgaben für eine Zweitwohnung nur, wenn die Wohnung ausschließlich aus beruflichen Gründen erfolgt und der Arbeitnehmer ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis hat.

( du nutzt diese Wohnung während dieser Freistellung ja nicht mehr ausschließlich beruflich, sondern aus privaten Gründen)

Nein, es gilt das Veranlassungsprinzip.

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@EnnoWarMal

....dennoch habe ich meine Zweifel.......es geht explizit um die Absetzbarkeit der wöchentlichen Heimfahren. Diese sind für mein Verständnis zwischenzeitlich eher privater, als dienstlicher Natur. Dienstlich gibt es während der Freistellung doch wohl keinen Anlass, die Zweitwohnung am Arbeitsort wöchentlich zu nutzen.

Aber gut, ich bin nur ein halbwissender Laie, du als Fachmann wirst es besser wissen !

Wieder dazu gelernt ! Gruß !

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@Gaenseliesel

Was die Heimfahrten betrifft, bin ich da ganz bei dir.

Aber die Wohnung muss ja bis zum Ende der Vertragslaufzeit vorgehalten werden, oder?

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