Verlust aus Börsen-Zertifikaten mit dem Veräußerungsgewinn einer Immobilie aus dem Vorjahr verrechenbar?

1 Antwort

https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/

Einen Verlust können Sie nur mit einem Gewinn aus einem anderen privaten Veräußerungsgeschäft verrechnen.

Verlustvortrag hin oder her, eine Verlustverrechnung von Aktienverlusten mit Gewinnen aus Immobilienverkäufen ist nicht zulässig.

https://www.vlh.de/kaufen-investieren/abgeltungssteuer/verlustverrechnung-so-sparen-sie-steuern.html

(Dort kannst Du Dich auch kostengünstig individuell beraten lassen)

Hat man Aktien mit Verlust verkauft, so kann man die Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnen. .... Dieses Vorgehen nennt man „horizontalen Verlustausgleich“, da Verluste nur innerhalb derselben Einkunftsart ausgeglichen werden dürfen.