Freiberuflichkeit rückwirkend über Steuererklärung melden?

1 Antwort

Du musst bei den zitierten antworten einfach unterscheiden, was gefragt worden ist.

War die Frage: "Ich möchte als Unternehmensberater tätig werden und Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis schreiben," dann ist die Antwort: "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und an das Finanzamt senden. Dann kommt von dort die Steuernummer.

War die Frage: "Ich habe eine selbständige Tätigkeit aufgenommen und für meine Arbeit Geld erhalten, aber vergessen ein Gewerbe anzumelden," dann war die Antwort, "mache Dir keine übertrieben Sorgen. Gebe eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung mit der Einkommensteuererklärung ab und man wird Dir die Steuer berechnen, aber sonst passiert nichts."

Du brauchst eine Steuernummer und am besten noch eine USt-ID und die bekommst Du, wenn Du den Fragebogen zur steuerliche Erfassung ausfüllst und an das Finanzamt schickst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank!
Die USt-ID habe ich ja jetzt noch nicht. Darf ich trotzdem erstmal eine neue Rechnung (mit Verweis auf Leistungserbringungsdatum und dass bereits gezahlt wurde) nur mit Angabe der Steuernummer erstellen?
Und werde ich dann vom Finanzamt als Freiberufler/Selbstständiger eingestuft, sodass ich mich ggf. wieder abmelden muss?

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@faraway

Na klar kann die Rechnung mit der Steuernummer geschrieben werden.

Und natürlich ist man im System, wenn man mal eine Anlage "S", oder "G" abgegeben hat und muss sich abmelden, wenn man die Tätigkeit beendet.

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