Freistellungsauftrag rückwirkend einfordern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Freistellungsauftrag geht nicht "rückwirkend", damit hat das Finanzamt nichts zu tun, der ist nur für die Bank. Wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, musst Du eine Steuererklärung abgeben, wenn Du die max. €211, die Du auf max. €801 Kapitalerträge gezahlt hast, zurück bekommen willst.

Wenn du Deine Steuererklärung bereits am Anfang des Jahres gemacht hast, hast Du wohl Pech gehabt, da die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Frag sicherheitshalber nochmal beim Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt.

Bei der Besteuerung gibt es keinen Unterschied zwischen Erträgen aus Aktien und ETFs. Beides sind Erträge aus Kapitalvermögen, die dem Abzug von KeST und SolZ unterliegen.

Du kannst entweder einen Freistellungsauftrag (bis max. €801 Kapitalerträge) an Deine Bank erteilen, dann werden bis zu dieser Höhe keine Steuern abgezogen und auch in der Steuerklärung bleibt dieser Betrag frei.

https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/

Für höhere Kapitalerträge werden dann 25% KeSt und darauf 5,5% SolZ abgezogen. Ist Dein persönlicher Steuersatz nicht höher, solltest Du eine Steuererklärung abgeben, da Du dann in der Regel einen Teil der Steuern erstattet bekommst.

Hast Du einen höheren persönlichen Steuersatz und einen Freistellungsauftrag erteilt, gelten die Steuern, die auf Kapitalerträge über €801 abgezogen wurden, als endgültig und Du musst keine Steuererklärung abgeben, falls Du nicht aus anderen Gründen dazu verpflichtet bist.

Sag dem Sachbearbeiter, dass Du Kapitalerträge nacherklären möchtest. Wenn Du die Steuerbescheinigung Deiner Bank erst nach Abgabe Deiner Steuererklärung erhalten hast, könnte das möglicherweise funktionieren, aber ich bin kein Steuerberater und selbst hatte ich diesen Fall noch nicht. Probier es aus.

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Wenn Dir von den 300,- Euro Kapitalertragsteuer abgezogen wurde (Freistellungsauftrag?), kannst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben.

In der Anlage "KAP" schreibst Du in Zeile 4 in Feld 01 eine 1 ein, für "Günstigerprüfung alle Kapitaleinkünfte."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Antwort. Leider habe ich meine Einkommenssteuererklärung schon Anfang des Jahres gemacht.

Ich habe das mit dem Freistellungsauftrag noch nicht ganz kapiert. Lege ich diesen quasi wie ein Beleg zur Steuererklärung dazu und bekomme die Steuer auf den Gewinn erstattet?

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@Winterlali

Nein, Du sendest den Freistellungsauftrag der Bank, die dann keine Kapitalertragsteuer abzieht.

Auf die Möglichkeit hätte die Bank Dich aufmerksam machen sollen.

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@wfwbinder

Ist ein Depot bei Comdirect. Ist es trotzdem noch möglich an das Geld zu kommen?

In der Anlage KAP werde ich in Zukunft dann alle Erträge angeben.

Auf alle Fälle, weiß ich schonmal für nächstes bzw. dieses Jahr Bescheid. Danke!

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@Winterlali

Ich sehe da im Moment keine Chance, denn ich kenne natürlich auch den Steuerbescheid nicht.

Aber die Comdirect hat viele Unterlagen im Download, wo die Sachen nieder gelegt sind.

Also dass mit dem Sparerfreibetrag von 801,- Euro sollte wirklich bekannt gewesen sein.

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