Schenkungssteuer pro Person oder bei Zusammnveranlagung pro Haushalt?

1 Antwort

Die beiden Schenkungen haben mit der Einkommensteuer (wegen Zusammenveranlagung, Kapitalerträge, einmalige Einkünfte) nichts zu tun, sondern mit der Schenkungsteuer.

Es geht also nicht um € 40.000, sondern um zweimal € 20.000. Je Beschenktem gilt ein Freibetrag von € 20.000 (für alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren). Daher ist möglicherweise (gab es in der Vergangenheit Schenkungen?) dieser Betrag schenkungsteuerfrei, allerdings ist er vom Schenker und vom Beschenkten seinem jeweiligen Finanzamt anzuzeigen.