Mietrecht – die neusten Beiträge

Straße alleine reinigen im Mietshaus?

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung und der Dachgeschosswohnung ist. Wir wohnen im ersten Stock (anderer Vermieter) und im Dachgeschoss ein junges tschechisches Pärchen.

Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet die Straße zu reinigen und beim Einzug wurde uns vom Vermieter gesagt, dass wir diese Arbeit mit dem Pärchen in der DG teilen würden.

De facto ist es nun so, dass ich das andere Paar nie beim Straße reinigen sehe, die Dame aus dem EG uns aber ständig darauf hinweist, dass wir laut Hausordnung die Straße reinigen müssen.

Da es sich hierbei um ein sehr langes Stück handelt (das Grundstück liegt an einer Straßenecke, somit sind zwei Gehwege zu reinigen) sammelt sich auch immer eine große Menge Unkraut in den Rinnsteinen, daher reden wir hier auch von einem relativ großen Reinigungsaufwand.

Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen? Ich bin mir sicher (weiß es aber natürlich nicht zu 100%), dass die anderen Mieter auch dazu verpflichtet sind die Straße zu reinigen, die Dame aus dem EG es dem Pärchen aus der DG aber aufgrund der Sprachbarriere (die Mieter in der DG sprechen praktisch kein Deutsch) nicht klar machen kann und daher versucht die Arbeit auf uns abzuwälzen. Ich habe kein Problem damit, dass die ältere Dame nicht mehr bei der Straßenreinigung hilft, sehe es aber auch nicht ein die ganze Arbeit zu machen wenn ein junges, fittes Paar mit im Haus wohnt (die im Gegensatz uns auch noch keinen Nachwuchs haben).

Bevor ich nun aber auf Konfrontationskurs gehe, wüsste ich eben gerne ob es von nur einer Mietpartei verlangt werden kann die Straße zu reinigen, während die anderen beiden Parteien nichts tun?

Danke und Vg

Mietrecht, Recht

Was tun bei Wasserschaden während Corona-Pandemie?

Vor ca. 3 Wochen gab es ein Wasserschaden. Es regnete von der Küchendecke sowie von der Toilettendecke herunter. Der Wasserschaden wurde der Hausverwaltung gemeldet. Hausklempner kam vorbei und vermutete der Schaden käme von einem verstopften Abflussrohr von der Wohnung oberhalb und wolle dies der Hausverwaltung mitteilen. Da die Hausverwaltung sich nicht zurückmeldete, rief mein Vater bei der Hausverwaltung an, da sich nun auch Schimmel im WC und in der Küche bildete.

Die Hausverwaltung äusserte, man müsse halt gut durchlüften und die Feuchtigkeit erst austrocknen muss und das zur Zeit kein Handwerker in eine Wohnung geht wegen der Corona Pandemie, zumal meine Eltern nicht mehr die jüngsten sind und zur Risikogruppe gehören.

Ich habe den Schimmel versucht zu beseitigen, da soweit ich weiss schwarzer Schimmel sehr stark gesundheitsschädigend ist und bevor dieser sich stärker ausbreiten kann und noch mehr Schaden zufügt. Nun, hatte sich jetzt nochmal an ein paar Stellen neuer Schimmel gebildet, welchen ich wieder beseitigt habe. Es ist eine Altbauwohnung mit sehr hohen Decken!

Daraufhin habe ich der Hausverwaltung Fotos vom Wasserschaden per SMS geschickt und um eine schnellstmöglichste Behebung gebeten.

Die Hausverwaltung verharrt, dass durch die Corona Pandemie es nicht möglich ist einen Handwerker zu schicken und eben der Wasserschaden erstmal trocknen muss und Sie sich freuen würde, wenn ich meinem Vater dies näher bringen könnte.

Ich verstehe, dass die heutige Lage durch die Pandemie eine Herausforderung ist, meine Eltern nicht mehr die jüngsten sind, aber mein gesunder Menschenverstand findet es nicht nur sehr unhöflich sondern ehrlich gesagt grob fahrlässig von der Hausverwaltung wie Sie mit langjährigen und älteren Mietern umgeht, schließlich geht es um ein Wasserschaden mit Schimmelbildung in Zeiten einer Pandemie.

Ist das wirklich in Ordnung so in Deutschland?

Mietrecht, Wasserschaden

Untermietvertrag: Schönheitsreparaturen/Pflichten beim Auszug?

Ich bin seit 1,5 Jahren untermieterin bei meiner Mitbewohnerin. Sie ist Hauptmieterin und ich habe damals einen Untermietvetrag mit ihr abgeschlossen. Hier ein paar Auszüge:

[...]

Die Anzahl der untervermieteten Räume: 1

[...]

Es wird die Mitbenutzung der folgenden Räume vereinbart : Küche, Bad, WC, Keller

[...]

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Hauptmieter die Mietkaution, sofern keine Schäden oder ähnliches entstanden sind, schnellstmöglich zurückzahlen, spätestens nach 3 Monaten.

[...]

§ 8 Rückgabe der Mietsache

Bei Ende des Untermietvetrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel sind dem Hauptmieter zu übergeben.

Der Untermieter haftet für Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

Der Untermieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen (Wand- und Deckenfarbe in weiß oder dezenren Farbtönen) ordnungsgemäß zu erledigen.

[...]

§10 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

____________________________________

Das waren Auszüge aus dem untermietvertrag. Als ich eingezogen bin habe ich das Zimmer von einer Vormieter übernommen. Es gab KEIN Übergabeprotokoll oder ähnliches. Die Vormieterin hat das Zimmer sauber hinterlassen. Sie hatte die gebohrten Löcher zugemacht und mit weißer Farbe überstrichen (der Unterschied zur Wandfarbe ist zu sehen). Die Lage ist momentan so. Meine Mitbewohnerin hat mir mündlich vor 6 Monaten gekündigt. Ich ziehe als fristgerecht aus. Meine Frage wäre, was kann sie wirklich von mir beim Auszug verlangen bzgl. Schönheitsreparaturen und die Hinterlassung der Gemeinschaftsräume. Ich werde alles in einen ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen, keine Frage, nur:

  1. Wann muss mir meine Mitbewohnerin mitteilen was ich genau zu machen habe (Decke/Wand streichen)?
  2. Kann sie von mir verlangen an den gemeinschaftsräumen irgendwas zu machen bzgl. Schönheitsreparaturen (ist im Vertrag ja nicht erwähnt)?
  3. Wenn sie von mir verlangt das ganze Zimmer zu streichen, darf sie das überhaupt wenn der Vormieter auch nur die Löcher zu gemacht hat und mit weiß die stellen abgedeckt hat?
  4. Wenn ich die Löcher in weiß überstreiche (und ich es eigentlich nicht machen muss), kann sie mir das dann als "nicht ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen" beanstanden?
  5. Kann ich ein Abnahmeprotokoll erstellen das sie unterschreibt, bzw. Was mache ich wenn sie sich weigert es zu unterschreiben? Was ist wenn sie ein Protokoll aufsetzt das nicht gültig ist?

Danke!

Mietrecht, Auszug

Abstellen von 50 ccm Elektroller neben Fahrrädern in Gemeinschaftsraum?

Besitzer des Elektrollers (50 ccm wie Moped) ist Wohnungseigentümer. Er hat seinen Roller seit 7 Wochen dort abgestellt, wo die anderen Eigentümer/Mieter Ihre Fahrräder abstellen, seitdem er dort auch eingezogen ist. Es ist der Raum anschließend zum Hauseingang, ein größerer Vorraum, in dem die Briefkästen hängen und an den Seiten links und rechts Fahrräder abgestellt werden.

Jetzt hat die Hausverwaltung ohne einen konkreten Grund zu nennen, den Eigentümer angeschrieben und dabei auf die Hausordnung verwiesen: "In den vorgenannten Räumen und Anlagen sowie auf den Gemeinschaftsflächen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dies gilt auch für Fahrräder, Mopeds, Motorräder oder sonstige Fahrzeuge auf dem gesamten Hausgrundstück.“

Höchstwahrscheinlich hat sich mindestens ein anderer Eigentümer wg. des Elektrorollers bei der Hausverwaltung beschwert. Wie verhält es sich rein rechtlich. Könnte die Eigentümergemeinschaft in einer Abstimmung gegen eine Erlaubnis dessen stimmen? Hat der Besitzer des E-Rollers als Eigentümer nicht sowieso Nutzungsrecht, da ihm ein Teil des Grundstücks gehört? Der E-Roller kann keinesfalls woanders wie z. B. draußen auf der Straße abgestellt werden, wegen Diebstahl und da der E-Roller wegen Defekts der Elektronikteile nicht draußen stehen kann. Zum anderen ließe es die Straßenverkehrsordnung es auch nicht zu wg. fehlender Straßenbeleuchtung: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 17 Beleuchtung.

Uch

I

 

Anwalt, Jura, Mietrecht, Eigentümergemeinschaft, Eigentum

Eigenbedarfskündigung nach 17 Jahren?

Guten Tag,

bin neu in dem Forum und hoffe das mir jemand ein paar hilfreiche Infos und Tipps geben kann.

Es geht um folgende Situation:

Wir haben letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von unserer Vermieterin erhalten. Sie hat uns eine Frist bis 31.12.2019 eingeräumt.

Die Kündigung ist äußerst detailliert formuliert, inklusive aller relevanter Informationen, Begründungen und Hinweise auf Paragrafen, etc., soweit ich das bisher recherchieren konnte. Laut neuesten Informationen wird die Wohnung in den nächsten Tagen auf den Sohn der Vermieterin (Enkel der Vermieterin soll laut Kündigung einziehen) überschrieben.

Der Mietvertrag wurde Januar 2015 abgeschlossen. Davor war meine Mutter (in der selben Wohnung) seit 1996 Mieterin.

Im Januar 2002 bin ich dann nach einem Auslandsaufenthalt als Untermieter zu meine Mutter gezogen. Diese Untermiete war von der Vermieterin mündlich genehmigt und wurde von Ihr auch mal schriftliche für das Arbeitsamt bestätigt. Da meine Mutter im Dezember 2014 wegen Demenz im Altersheim untergebracht wurde, habe ich die Wohnung (zusammen mit meiner Freundin) dann ab Januar 2015 übernommen.

Wir wohnen im Raum München und sehen wirklich keine Möglichkeit in dieser kurzen Zeit eine neue finanzierbare Wohnung zu finden.

Nun planen wir ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin am kommenden Wochenende um eine Fristverlängerung zu erreichen.

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat Jura-Kenntnisse im Mietrecht die uns weiterhelfen könnten?

Vielen Dank im voraus!

Andy66

Immobilien, Mietrecht

Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

Berlin, Immobilien, Inflation, Miete, Mietrecht, wohnung, Index

Sozialamt verlangt wegen zu viel genehmigter Heizkostenpauschalen in 2016 von mir einen hohen Betrag zurück. Was kann ich tun?

Ich beziehe einen Mini-Betrag an Grundsicherung zu meiner kleinen Rente. Vor Wochen legte ich dem Kreisamt die NK-Abrechnung 2016 meines Vermieters vor und bin jetzt zur Anhörung vorgeladen, weil hier angeblich wegen zu viel berechneter Heizkostenpauschalen in 2016 ein hohes Guthaben aus Grundsicherungsleistungen entstanden sein soll, das nun von mir zurückverlangt wird.

Genaue Erklärung: Meine Tochter und ich haben ein NK-Guthaben 2016 beim Vermieter in Höhe von 111,92 Euro erwirtschaftet (wie immer wenig geheizt), welches dieser nun auf mein Konto überweisen wird. Dieses Guthaben wird von den Ämtern (Kreis für mich und Jobcenter für meine Tochter, deren Mini-Ausbildungsvergütung von dort etwas aufgestockt wird) eingefordert, wovon jedes Amt die Hälfte beansprucht. Mir wurden vom Kreisamt an Betriebskosten in 2016 insgesamt 1.256,43 Euro zur Verfügung gestellt. Meine Abrechnung ergab einen höheren Betrag, weswegen hier eine Nachzahlung von 95,04 Euro fällig wird. Bei den Heizkosten wurden für 2016 Pauschalen von 1.058,52 berücksichtigt, unsere Heizkosten betrugen aber nur 716,61 (also Guthaben von 341,91 Euro). Die Nachzahlung der Betriebskosten abzüglich des Heizkostenguthabens ergeben insgesamt ein Guthaben von 246,87 Euro, welches aus Grundsicherungsleistungen entstanden ist und somit der Kreisstadt zusteht. Die von mir demzufolge zu Unrecht bezogenen Grundsicherungsleistungen werden von mir nun zurückgefordert.

Ich soll mich dazu äußern. Was soll ich denn dazu sagen? Ich habe die Berechnungen ja nicht gemacht. Ich wollte wie immer sparen und habe die Heizung nicht allzu viel aufgedreht, um dem Staat nicht unnötig auf der Tasche zu liegen. Nun bekomme ich meine Strafe dafür. Außerdem vermute ich, dass das gleiche Spielchen nun auch noch mit meiner Tochter gemacht wird, denn die vor Wochen beim JC eingereichte NK-Abrechnung wurde bisher von dort noch nicht kommentiert. Aber wenn das Kreisamt schon solche Berechnungen aufmacht mit diesen horrenden Nachforderungen, wird das andere Amt da wohl nachziehen, weil von dort vielleicht auch zu viel Pauschalen berücksichtigt worden sind. Wenn ich mir nun vorstelle, die fordern von meiner Tochter jetzt auch noch um die 250 Euro nach, dann müssen wir zusammen ca, 500 Euro zurückzahlen.

Ich bezahle beim Kreis seit geraumer Zeit immer noch mein Guthaben aus 2015 zurück, was intern verrechnet wird. Im Grunde bezahle ich seit ewiger Zeit an dieses Amt mehr als mir von dort ausgezahlt wird. (Mir werden jeden Monat 20 Euro intern verrechnet, bekomme nur ca. 6 Euro - manchmal sogar weniger - ausgezahlt). Ich möchte auf jeden Fall gegen den kommenden Bescheid Widerspruch einlegen, aber mir fällt keine Begründung ein, denn ich glaube schon, dass dem Amt dieses Geld zusteht, obwohl ich ja nichts dafür kann, was die im Amt da als Pauschalen festsetzen, die sich ja logischerweise aus dem Jahr davor ergeben haben. Was kann ich tun?

Grundsicherung, Mietrecht, Sozialamt

Liegt hier ein fristloser Kündigungsgrund für eine Mietwohnung vor?

Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe meine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist eingereicht. Ich erhielt vor kurzem eine - sagen wir es mal so eine Art - Nebenkostenabrechnung, worin nur zwei Sätze mit der Höhe des Guthabens vorhanden war, jedoch keinerlei Auflisung mit eingezahlten Vorauszahlung abzüglich den effektiven Nebenkosten. Da aber eine Anlage der Thermomess vorhanden war, konnte ich ohne größeren Aufwand die Berechnung durchführen um festzustellen, dass das Guthaben weitaus höher ist als auf der dargestellten Abrechnung. Die Abrechnung war formell wie inhaltlich zu beanstanden. Bevor ich hier einen schriftlichen Widerspruch mit Fristsetzung von 14 Tage einleiten wollte, habe ich mit den Vermieter den telefonischen Kontakt gesucht. Hier muss ich noch erwähnen während des Mietverhältnisses gab es einen spontanen Eigentümerwechsel. Die derzetigen Eigentümer und Vermieter gaben an, bewusst nur anteilige Nebenkosten zurückgezahlt zu haben mit der Angabe der ehemalige Vermieter hätte noch Miete weiterzuleiten. Um das verständlich zu erklären, die Mieter im Mehrfamilienhaus bekamen ca. 2 Monate später erst die Benachrichtung, dass es neue Eigentümer gibt die auch gleichzeitig die Vermieter sind. Während der Kautionsübergabe, wo wir von ehemaligen Eigentümer wieder erhielten und die Kaution die wir dann zeitgleich an die neuen Eigentümer übergeben haben, hatte der ehemalige Vermieter schon klar ausgesagt, dass die Miete, welche noch auf sein Konto einging entsprechend weitergeleitet wurde. Das war ein kurzer Umriss aus der Vergangenheit um die Situation zu verstehen. Um wieder in Jetzt sein: Die aktuellen Vermieter gaben an, es fehlen noch Miete samt Nebenkosten so dass nur eine anteilige Auszahlung möglich wäre. Ich habe gegoogelt und als Mieter kann es hierbei egal sein, da der interne Ausgleich der Betriebskostenabrechnung die beiden Eigentümer selbst klären müssten und der aktuelle Eigentümer in der Verpflichtung steht. Um das ganze etwas zu beschleunigen rief ich meinen ehemaligen Eigentümer mal an, was da vor sich ging. Er gab mir an, es gibt keine offene Forderungen mehr, sie hätten auch von der anderen Seite ein Anwaltsschreiben erhalten das noch Summen fehlten, aber der ehemalige konnte anhand passender Belege nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, sollte ich von meinem ehemaligen Eigentümer diese Nachweise zur Verfügung gestellt bekommen, dass hier wirklich keine offene Forderung besteht. Könnte ich damit mein Mietverhältnis aufgrund Vertrauensbruchs bzw. argliste Täuschung fristlos kündigen 14 Tage Räumungsfrist? - da hier scheinbar bewusst eine falsche Abrechnung angefertigt wurde.

betriebskosten, Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkosten, fristlose Kündigung

Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter

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