Darf ich den Garten trotz Fristloser Kündigung nutzen?

4 Antworten

Wenn Die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, dann gilt sie natürlich für alles zur Mietsache gehörende. Was mich verwundert ist die Tatsache, dass Du nocht die Mietsache nutzt, Daher sollte man auch wissen, was bei der fristlosen Kündigung alles vereinbart wurde; mitunter gehört die Gartennutzung zur Mietsache, dann kann sie nicht separat vom Vermieter untersagt werden.

Bis wann musst du denn die Mietsache (Wohnung?) verlassen haben? Gängige Räumungsfristen sind 1 bis 2 Wochen.

Die Frage, ob die Nutzungserlaubnis von Nebenräumen durch eine Räumungsfrist verlängert wird, oder ob sie mit der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung endet. Ich würde ja tendenziell ersteres vermuten, habe da aber bisher nichts zu gefunden.

Was bedeutet denn wohl "fristlose Kündigung"? Du darfst die Mietsache überhaupt nicht mehr nutzen.

Ist die Gartenbenutzung Teil des Mietvertrages? Dann darfst Du auch den Garten nicht mehr benutzen.

Woher ich das weiß:Recherche