Vermieter benutzt einbehaltene Kaution nicht zum renovieren der wohnung?

3 Antworten

Kontakte mit dem Ex-Vermieter generell nur noch schriftlich!!

Zuerst solltest Du dem Ex-Vermieter die Frage stellen, wann das Streichen erfolgt. Denn es kann ja durchaus Terminprobleme mit dem Handwerker geben. Maler haben nicht unbedingt sofort Zeit und selbst habe ich schon spätere Termine als nur 3 Wochen mit Handwerkern vereinbaren können.

Von der Antwort abhängig forderst Du zurück oder einen Nachweis (wann? welcher Maler? / ggfs. dort anrufen und selbst nachfragen) .

Hallo, ich hab mir schon überlegt ob ich einfach bei den neuen Mietern nach frage ob sie selbst streichen oder ob noch hemand ein geplant ist, unser ex vermieter is da etwas schwierig

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Hallo !

Ja die Kaution kannst Du einfordern. Wie MDelewski1960 schon sagte.

Ich empfehle dies schriftlich zu tun um dann etwas in der Hand zu haben.

L.G

also ich verstehe es so:

Du hast bei deinem ehemaligen Vermieter eine Kaution in Höhe von 600€ hinterlegt.

Diese hast du nicht zurück bekommen, weil laut irgendwelcher Klauseln im Mietververtrag beim Auszug die Wände neu gestrichen werden müssten und du diese Arbeit nicht getätigt hast.

Dein ehemaliger Vermieter wollte von der Mietkaution die Wände neu streichen lassen, was aber nicht geschah?!?

Also erst einmal ist die Mietkaution dafür da, um nach deinem Auszug eventuelle Schäden oder Mietrückstände zu decken.

Scheinbar steht in deinem Mietvertrag nichts von der Klausel, das du bei deinem Auszug die Wände neu streichen müsstest (in vielen Fällen ist diese Klausel auch von vielen Gerichten für unwirksam erklärt worden, selbst wenn sie im Mietvertrag festgehalten wurde)

In diesem Fall müsste dir dein ehemaliger Vermieter die Kaution mit Zinsen zurückzahlen.

Hallo, in dem Mietvertrag steht das ich streichen muss bei Auszug.Bei der Schlüssel übergabe wurde ausgemacht das er sich darum kümmert und die Kaution dafür verwendet weil wir es durch Hausbau usw zeitlich nicht geschafft haben.Der Auszug war zum 1.Mai und wir haben betzt mit bekommen das neue Mieter schon drin sind und eben nicht neu gestrichen wurde.

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@Jennyr

"in dem Mietvertrag steht, das ich streichen muss bei Auszug..."

schön und gut,

wären wir wieder beim Thema "Klauseln" und diese werden wie schon berichtet von den Gerichten meist für unwirksam erklärt,

weil:

1. hast DU auch eine frisch gestrichene Wohnung bezogen???

2. sind die Tapeten beim Auszug in einem so schlechten Zustand gewesen???

3. jeder neue Mieter wird seine Wohnung wohl selbst gestalten

4. 600€ + Zinsen für streichen einer Wohnung, wie gross war denn die Wohnung und wie lange sollen die Maler denn dafür brauchen???

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