Backofen Scheibe geplatzt. Wer zahlt das Mieter oder Vermieter?

5 Antworten

Eine Wohnung wird in dem Zustand vermietet in dem sie sich bei Besichtigung durch den Mieter und bei Wohnungsübergabe befindet. Wenn diese Wohnung mit einer Einbauküche ausgestattet ist, ist diese Küche Bestandteil der Mietsache. Darauf, ob die Küche im Mietvertrag erwähnt wird oder dafür ein separater Betrag ausgewiesen wird, kommt es nicht an.

Grundsätzlich ist es also Sache des Vermieters, Reparaturen an der EBK vorzunehmen. Um das auszuschließen hätte man dazu bei Mietvertragsabschluß eine gesonderte Vereinbarung treffen müssen, am besten durch eine zusätzlich zum eigentlichen Mietvertrag geschlossene Vereinbarung.

Wenn auch der Vermieter dem Grunde nach hier für die Reparatur aufkommen müßte, so bedeutet das nicht, daß das hier auch tatsächlich der Fall sein muß. Hat der Mieter den Schaden verschuldet, ist er in der Pflicht. Scheiben an Backöfen platzen nicht so einfach von selber. Es ist anzunehmen, daß ein äußeres Ereignis die Ursache gegeben hat und das kann nur vom Mieter verursacht worden sein.

Was also tun? Ich würde dem Mieter mitteilen, daß er den Schaden zu beseitigen hat und ihm, wenn er sich da sperrt, androhen, den Ofen durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

also.....nur meine persönliche Meinung - die Mieterin !

Die Mieterin nutzt eure Kücheneinrichtung ohne jegliche Gegenleistung und ohne vertragliche Verpflichtungen.

Andererseits hat sie euer Eigentum beschädigt. Keine Versicherung zu haben ist ganz allein ihr Problem, nicht euer.

Diese Backofenscheiben platzen öfters, ohne das der Benutzer etwas dafür kann. Das Material ermüdet im laufe der Jahre. Da die Küche mit vermietet wurde, muss der Eigentümer den Schaden beheben. Die Schuld liegt da eher beim Hersteller nicht beim Benutzer. Die Scheiben gehen ja bei neuen Herden eher selten defekt, sondern erst nach einigen Jahren.

Entweder ist es noch ein Gewährleistungsfall - die Garantiezeit ist noch nicht abgelaufen.
Ist das Gerät schon älter, dann kommt eigentlich nur noch ein Verschulden des Mieters infrage, denn Spannungen in der Scheibe führen in den ersten Monaten der Nutzung bereits zum Platzen der Scheibe. Kratzer beim Putzen und späteres schockartiges Abkühlen sind dann die Möglichkeit warum hitzefeste Gläser platzen können.

Ich gehe hier auch nur nach Gefühl.

Die Einbauküche wurde dem Mieter überlassen. Wenn auch unentgeltlich. In der Zwischenzeit hat der Mieter die Verantwortung dafür und muss den überlassenen Gegenstand später ohne größere Mängel zurückgeben.

Mein Gefühl sagt mir, der Mieter sollte die Scheibe oder Tür des Bachofens ersetzen lassen.

Was wäre, wenn der Kühlschrank in 5 Jahren kaputtgeht? Soll der Vermieter den dann ersetzen obwohl er ihn weder benutzt noch vermietet hat. Wenn dem Vermieter der Kühlschrank egal ist, stellt der Mieter dann einen selbst angeschafften Kühlschrank daneben?

Oder schmeißt der Mieter den defekten Kühlschrank, der nicht sein Eigentum ist, weg? -Lässt sich einen neuen einbauen und nimmt den später beim Auszug mit.

Also - ein bisschen Verantwortung und Ehre sollte man schon haben.