Klingelanlage seit August 2016 im ganzen Haus defekt - was kann ich machen ?

2 Antworten

Nachhaltig wirkt nur die Mietminderung. Achte darauf die gesamte Kürzung unter 2 Monatsmieten zu halten. Dann kann man dir nicht kündigen. Und sprich mit allen anderen Mieter im Haus die sollen das selbemachen. Dann wir es billiger die Anlage zu ersetzen, als die Mietminderungen zu ertragen.

Das Problem kann sein das so ein Vermieter kein Geld hat, oder keine Handwerker bekommt - oder das teuer ist das zwei drei meckernde Mieter

Eine berechtigte Mietminderung kann niemals zu einer wirksamen Kündigung führen.

Würde der Vermieter kündigen, hätte er bei einer Räumungsklage einen sehr, sehr schweren Stand ..;-)

Schließlich kann der Vermieter nur 100% Miete für 100% Wohngegenwert verlangen. Verschlechtert sich die Mietsache, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt.

Hat der Mieter Ersatzvornahme nach einer bestimmten Frist schriftlich angekündigt und führt diese mangels Abhilfetätigkeiten des Vermieters letztendlich auch durch, kann er die dadurch verauslagten Kosten, mit seiner Kaltmiete - notfalls sogar über mehrere Monate - sanktionslos aufrechnen.

Bei Ersatzvornahme ist jedoch zu beachten, dass zumindest 2-3 schriftliche Kostenvoranschläge oder Angebote zum Vergleich vorliegen und sich für das Günstigste entschieden wird. Hier muss der Mieter seiner Schadensminderungspflicht nachkommen.

Ergänzend zu erwähnen, dass es sich empfiehlt, zumindest die Nebenkostenvorauszahlung - auch bei Aufrechnung auf Null - weiterzuzahlen.

0
@Juergen010

Richtig: Berechtige Minderungen führen zu keiner Kündigung. Er wird sowieso  lange dauern bis man mit 3% auf 2 Mieten kommt. Das Problem ist oft zu wissen was berechtigt ist und was nicht. Stellen wir uns nur vor die Klingel hat der Sohn des Mieters in der Wohnung ungebaut und man war selber schuld..... solange man unter 2 Mieten bleibt passiert nichts.

Wobei hier "kaputt" ja klar beweisbar wäre, vermute ich mal.

 
 

0