Die Frage ob das wirklich legitim ist?

1 Antwort

Richtigerweise bedarf auch die vorübergehende Haltung eines Hundes der ausdrücklichen Genehmigung der Vermieterin.

Dass ihr euch das Wohlwollen in dieser Hinsicht verscherzt habt und damit nicht nur euch, sondern eurem besten Freund einen Bärendienst erwiesen habt, ist euer Problem.

Tatsächlich droht ihm als Mieter nach fruchtloser Unterlassungsaufforderung nunmehr wg. vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache die fristlose Kündigung, wenn sich der Hund ohne Genehmigung dort aufhalten würde.

G imager761