Muss der Vermieter einen Badschrank anbringen?

6 Antworten

Hallo,

dieser Badezimmerschrank ist dein Eigentum, also bringst du ihn entweder selbst an oder du beauftragst jemanden der es für dich tut. Selbstverständlich muss der Vermieter nicht für diese Kosten aufkommen.

Anders ist es, wenn ein slcher Schrank vorhanden war und Eigentum des Vermieters ist und der Schrank wegen beschädigungen nicht mehr zu verwenden ist. Dann kommt er für den Ersatz und natürlich die Montage auf.

Natürlich kannst du deinen Vermieter auch fragen ob der dir bei der Montage hilft, weil du die Fliesen nicht beschädigen möchtest. Denke schon das er dann Hilfe leistet. Also ich würde es tun, weil es ja auch in meinem Interesse liegt das nichts kaputtgemacht wird.

LG

Hallo, lieben Dank für die Informationen, mein Problem hat sich gelöst.

Der Hausmeister hat sich kostenlos bereiterklärte mir den Badschrank anzubringen.

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Dein VM schuldet keine bei Mietbeginn nicht vorhandene Wunschausstattung. Und Bohrungen für derartiges Zubehör gelten als Beschädigung der Bausubstanz, die zu beheben wäre.
Ich rate dir da zu mobilen Lösungen, die beschädiugungsfrei aufgestelt und rückgebaut werden können, etwa stellbare Badmöbel ohne Bohren.

Kann ich den Vermieter fragen, ob er das übernimmt und auch zahlt?1

Fragen kannst Du ..... Erwarten solltest Du das besser nicht.

Suche Dir einen Fachmann, der die Arbeit ausführt und alles liegt im grünen Bereich.

Klar kannst du das.

Er muss es aber nicht.

Und wenn ich das von einem Laien machen lasse und es geht schief, bin ich dran oder. Vllt. frage ich vorher den Vermieter.

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@Sophie673

Was ich schreibe ist der Normalfall und so denken erfahrene Vermieter: Er hat dir die Wohnung so vermietet, wie sie war und will sie auch genau so wieder zurück. Ohne Einbauschrank, ohne Küche, gestrichen, mit dem Boden und auch ohne den Badezimmerschrank.

Es gibt gute Gründe, nicht möbliert zu vermieten:

  • die Möbel gehören dann dem Vermieter und wenn sie kaputt gehen hat der Mieter Anspruch auf Ersatz. Gleichzeitig hat der Mieter keinen verstärkten Grund, Möbel, die ihm nicht gehören, pfleglich zu behandeln.
  • Mieter haben bestimmte Möbel, die beim Umzug rein gehen. Außer der Einbauküche sollte der Mieter alles haben und was er nicht hat, kann er sich besorgen. Einbauküchen werden von Mieter an Mieter weitergegeben, bis sich einer eine neue kauft, die er dann teurer weiterverkauft, wenn er geht. Das ist so normal.

Sollte dir der Vermieter also einen Badezimmerschrank kaufen, hat er das Problem, was er damit macht, wenn du ausziehst. Und das kann sehr schnell gehen!

Natürlich bist du dran, wenn es schief geht. Wenn das Waschbecken dabei zerstört wird, musst du den (durch dich herbeigeführten) Schaden ersetzen. Nur ist das kein Argument für den Vermieter, dir etwas zu schenken.

Wenn du den Badezimmerschrank hast und nicht montiert bekommst, weil du ihn ohne Montage gekauft hast, kann dir ein Nachbar, vielleicht auch der Hausmeister und vielleicht auch der Vermieter helfen, ihn einzubauen. Das ist aber ein anderer Fall!!!

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Frage kann man. Wenn er klug ist, macht er es nicht und mit etwas Pech hat er einen Lacher und du bei Kleinigkeiten, die er machen sollte aber nicht muss keinen guten Stand.

Wenn du aber nach Jahren die erst bist, die dich für die Wohnung interessiert, also Leerstand das Thema dort ist und er dumm ist, stehen deine Karten besser.