Vom Mieter beschädigtes Waschbecken im Badezimmer?

2 Antworten

Der Vermieter darf Schadenersatz verlangen, wenn der Mieter das Waschbecken schuldhaft oder fahrlässig beschädigt hat. Und er darf es mit der Kaution verrechnen. Soweit richtig.

Aber nicht immer ist es Fahrlässigkeit, wenn etwas auf das Waschbecken fällt. Es kann auch bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Raumes passieren, und dabei hat dann der Vermieter den Schaden zu tragen gemäß §538 BGB. Das muss man im Einzelfall anschauen, was genau passiert ist.

Wenn das soweit geklärt ist, geht es dann aber noch um die korrekte Höhe des Schadenersatzes. Es genügt nicht, nur den zusätzlichen Unterschrank vom Betrag abzuziehen. Zusätzlich muss auch noch ein Zeitwert für das Waschbecken abgezogen werden. Würde der Vermieter ein ganz neues Waschbecken verrechnen dürfen, wäre er besser gestellt als ohne dem Schaden, und das darf nicht sein.

Der Vermieter hat das beschädigte Waschbecken (...) [mit] anteiligen Kosten für das beschädigte Waschbecken von der Mietkaution in Abzug gebracht. Darf er das?

Ja. Keine Frage, Beschädigungen der Mietsache darf der VM grds. ersetzt verlangen. Richtigerweise aber zum Zeitwert, er hat sich bei den Ersatzbeschaffungskosten also Neu gegen Alt anrechnen zu lassen.