Sozialamt verlangt wegen zu viel genehmigter Heizkostenpauschalen in 2016 von mir einen hohen Betrag zurück. Was kann ich tun?

7 Antworten

Hallo,

die momentane Lage wirst du nicht ändern können, auch ein Widerspruch wird nichts an der Rückforderung ändern. 

Du wirst auch zukünftig, sozusagen "Gefangene deiner Heizkosten" bleiben,  solange du die mtl. Vorauszahlungen nicht in etwa an deinen realen Verbrauch anpasst. Wie du schreibst sparst du schon an der nötigen Wärme.....gesund kann das auch nicht sein :-( 

Du kannst und musst selbst tätig werden, sonst kommst du aus dieser Mühle n i e  raus, denn

die Höhe der monatlichen Zahlungen kann sowohl von Mietern als auch von Vermietern jederzeit unter gewissen Voraussetzungen angepasst werden. Zum Beispiel immer dann, wenn der monatliche Zahlbetrag der angesetzten Vorauszahlung im Nachhinein zu niedrig oder zu hoch ausfällt.

Der Sinn ist..... evtl. Guthaben wurden/ werden bisher von dir Monat für Monat zurück gefordert. Somit verringert sich dein ohnehin knapper Hartz4 Satz unnötig. Das ist auf Dauer einfach nicht hinnehmbar ! 

Das Absurde dabei ist - Angemessene Nachzahlungen müssen vom Amt in voller Höhe übernommen werden und du brauchst im Winter keinen " Härtetest " vollbringen. 

Hast du dann das OK vom Vermieter, solltest du mit dem Jobcenter zukünftig niedrigere Vorauszahlungsbeträge lt. Anpassung verelnbaren. 

Vielleicht wäre dies schon ein Thema für die bevorstehende Anhörung, damit zumindest eine Lösung für die Zukunft für dich erreicht werden kann. 

Ich hoffe du hast Erfolg bei den Verhandlungen ! Alles Gute ! 

Ich bekomme kein Hartz 4, sondern etwas Grundsicherung zu meiner Rente. Es ist tatsächlich eine Zwickmühle. Gehe ich mit den Heizkosten rauf, hat mein Vermieter Nachforderungen und erhöht die monatliche Miete (habe ich oft genug erlebt). Spare ich, um keine Nachforderung vom Vermieter zu erhalten und bekomme dann ein Guthaben vom Vermieter, werde ich vom Kreisamt bestraft, das nicht nur das erwirtschaftete Guthaben, sondern darüber hinaus noch eine hohe Summe zurückhaben will. Egal wie ich mich drehe, es ist nicht richtig. Ich weiß nur eines: ich hätte auf die 25 Euro Aufstockung an Grundsicherung verzichten sollen, denn dadurch habe ich nur eine Menge Ärger. Ich verstehe jetzt, warum so viele ältere Menschen keine Grundsicherung beantragen. Aber im Nachhinein ist man immer schlauer und zurück kann ich jetzt nicht mehr, weil meine Nachzahlungen an das Amt noch längere Zeit laufen (wie gesagt, die zahlen mir nur ca. 5 Euro aus, die 20 Euro behalten sie ein und verrechnen sie mit ihren Nachforderungen).Trotzdem danke für Deine nette Antwort. Auf Dich ist eben immer Verlass.

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@moonriver

Ups..... Grundsicherung, sorry ! Brauche wohl eine neue Brille  ;-)  

Aber egal, mein Ratschlag lässt sich auch auf die Leistungen vom Sozialamt übertragen !  

Gruß ! 

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@moonriver

hat mein Vermieter Nachforderungen und erhöht die monatliche Miete

Schau nochmal genau hin: Wurde dann die Grundmiete erhöht oder die Abschlagssumme der Nebenkosten, womit sich dann die Gesamtmiete erhöht, die sich später durch die Nebenkostenabrechnung relativiert.

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Mit Widerspruch kommst du da also nicht weiter. Du musst andere Wege suchen.

Leider bin ich im Sozialrecht nicht bewandert, da müsstest du jemanden fragen, der sich auskennt.

Im Steuerrecht gibt es verschiedene Mittel wie Stundung, Erlass oder Zerschlagung. Ich vermute, dass es sowas im Sozialrecht auch gibt. Das muss durchgeprüft werden.

@moonriver, hatte kurz die Überlegung, ob Dir Wohngeld helfen könnte. Geht aber leider nicht, weil Du mit Deiner Tochter eine Haushaltsgemeinschaft bildest - siehe hier unter der Überschrift

Kein Anspruch auf Wohngeld bei Transferleistungen
http://www.wohngeld.org/anspruch.html

Würdest Du allein wohnen, bekämest Du mit Deiner Rente sehr wahrscheinlich Wohngeld. (Möglicherweise ist Dir dies ja schon bekannt.)

Du bist Dir nicht sicher, ob die Transfer-Ämter bei den Berechnungen vielleicht Fehler machen. Am besten lässt Du das prüfen - zum Beispiel in einer Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Sollte sich dann herausstellen, dass tatsächlich falsche Berechnungen vorliegen, und Widerpruchsfristen gegen die Bescheide abgelaufen sind, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden (von Dir sowohl von Deiner Tochter). - Hier wird dazu genauer ausgführt:

Überprüfungsanträge hinreichend begründen!
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ueberpruefungsantraege-hinreichend-begruenden_102815.html
Bei der Begründung könnte man Dir sicher in der Sozialberatung helfen.

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RHWWW empfiehlt Dir, Dir einen kleinen Nebenjob zu suchen. - Du schreibst, dass Du Rente bekommst, aber nicht welcher Art diese ist (zum Beispiel Altersrente oder Rente bei Erwerbsminderug/-unfähigkeit). Auf jeden Fall bekommst Du aufstockend Sozialtransfer nach SGB XII (Deine Tochter nach SGB II).

Falls Du mit einem kleinen Job etwas hinzuverdienen möchtest, gelten für dich andere Freibeträge als für Deine Tochter.

Für Deine Tochter gelten diese Freibeträge:
Die ersten 100 € sind frei,
von 101 bis 1000 € sind 20% frei, und
von 1001 bis 1200 € sind es 10%.

Für Dich gilt:
Ab dem ersten Euro sind 30% frei,
wobei der Freibetrag gedeckelt ist bei 50% des Regesatzes
= zur Zeit 409 : 2 = 204,50 €, alles darüberhinaus wird angerechnet.
Würdest Du jedoch so viel verdienen, wärest Du ja aus der aufstockenden Sozialversicherung raus.

Wichtig für Dich, falls Du Rente wegen Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit bekommst, liesdiese Diskussion im elo-Forum, dort wird darauf hingewiesen:

Wenn du Eu-Rente beziehst und anfängst dazuzu verdienen, musst du das der DRV melden und die kann (wird wahrscheinlich)dich zum Gutachter schicken.“

Zuverdienst bei Grundsicherung
http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/52374-zuverdienst-grundsicherung.html

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf auf Eure jeweilige Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistanderscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Weil Ihr beide in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, könnt Ihr einander kein Beistand sein, denn Ihr seid ja beide Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

  • ACHTUNG! - sehr wichtig für Deine Tochter als Hartz IV-Bezieherin:

    Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

    Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

Du hast die Berechnungen nicht gemachr, aber Du kannst sie überprüfen.

Mir ist nicht klar, ob die genannten Zahlen Deinen Anteil an den NK und HK betragen, oder ob es die Zahlen für für die gesamte Wohnung sind.

Reale NK waren 1256,43 plus 95,84

Reale HK 716,61, zusammen 2068.08€

Vom Amt gezahlte Vorausleistungen waren 1256,43 NK plus 1058,52 HK,  also zusammen  2314,95€. Die Differenz beträgt dann 246,87€.

Ihr (bzw. Du) erhaltet nun nur 111,92,-€ vom Vermieter zurück.

Das bedeutet, dass Ihr die Vorauszahlungen, die Ihr vom Amt bekommen habt,  nicht eins-zu-eins weitergeleitet habt.

Das kann passieren, wenn man Vereinbarungen über angepaßte Abschlagszahlungen nicht rechtzeitig an das Amt weiterleitet.

Du hast nun die Gelegenheit erhalten, Deine Sichtweise darzustellen. Es wird also nichts direkt abgezogen, Du wirst vorher angehört.

 Nimm doch einfach einen Termin beim jobcenter wahr und laß Dir die Zahlen erklären.

In der Anhörung kannst Du auch klären, ob es sich nur um Deine Hälfte der Zahlungen handelt (so sollte es wohl sein) und in welchen Raten (Einbehaltungen von den Leistungen) die Rückzahlung erfolgen soll.

Wenn Dein Leistungsbezug wirklich so gering ist, (6,-€monatlich?)solltest Du in Deiner Stadt eine Beratungsstelle aufsuchen. Aber ich glaube jetzt eigentlich. nicht, dass ein Sozialamt mehr Geld zurückfordert, als es ausgezahlt hat. Aber möglich ist alles.

Hallo,

in dieser Situation würde ich folgendes machen:

- mit dem Sozialamt möglichst geringe Rate für die Rückzahlung vereinbaren

- einen Minijob für 100 Euro suchen (z.B. Übungsleiter oder Platzwart bei Sportverein) - am besten nach den eigenen Neigungen und Fähigkeiten

- mit dem Vermieter versuchen zu vereinbaren, dass er am 30.6. aufgrund der aktuellen Gas-/Ölpreise die Heizkostenvorauszahlung anpasst.

- probieren, ob das Sozialamt aufgrund der niedrigen Werte die Zahlungen erst nach 3 oder 6 Monaten auszahlt (es entstehen ja auch Buchungskosten bei der Bank). Wenn erst die Zahlung für 6 Monate erfolgt ist, ist auch die Rückzahlungssumme geringer. 

- die Zahlungen vom Sozialamt immer gesondert verwahren (z.B. auf einem Sparbuch). Bis zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung durch das Sozialamt ist nicht sicher, ob einem das Geld wirklich gehört.

Gruß

RHW


Wenn die Tochter (Hartz IV = SGB II) 100 € verdient, bleiben die frei.

Wenn Fragesteller/in (SGB XII) 100 € verdient, bleiben 30 € frei = 30 %

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